20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur
20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“

Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 25.07.2023, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 25.07.2023, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Stadt Schwabmünchen liegt in der Region Augsburg und ist dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet. In jedem Regionalplan sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Die Steuerungskonzepte haben sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen. In den Regionalplänen können im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:

Lageplan FNP 20
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich)

Der Lageplan zeigt eine Übersicht über die vier Änderungsbereiche der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Die Änderungsbereiche werden als Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Windkraft (Konzentrationsfläche) dargestellt. Insgesamt werden ca. 262 ha des Gemeindegebietes als Konzentrationszonen ausgewiesen. Dies entspricht ca. 4,7 % des Stadtgebietes.

Der Änderungsbereich I (rd. 10,3 ha) erstreckt sich über die Hochfläche im östlichen Stadtgebiet. Die Flächengröße von 10,3 ha des Änderungsbereichs entspricht etwa einem Anteil von rd. 0,2 % des Gemeindegebietes. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich überwiegend als Offenland dargestellt. Militärische, denkmalschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Belange sowie Belange der Deutschen Bahn sind zu beachten.

Der Änderungsbereich II (rd. 26,5 ha) erstreckt sich ebenfalls über die Hochfläche im östlichen Stadtgebiet. Die Flächengröße von 26,5 ha des Änderungsbereichs entspricht rd. 0,5 % des Gemeindegebietes. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich überwiegend als Offenland dargestellt. Militärische, denkmalschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Belange sind zu beachten.

Der Änderungsbereich III (rd. 139 ha) befindet sich im südwestlichen Stadtgebiet und unterliegt überwiegend einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Die Flächengröße des Änderungsbereichs erstreckt sich auf einer Größe von rd. 139 ha und entspricht rd. 2,5 % der Stadtfläche. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wald und kleinflächig als Offenland dargestellt. Militärische, denkmalschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und immissionsschutz-rechtliche Belange sind zu beachten.

Der Änderungsbereich IV (rd. 86 ha) befindet sich im nordwestlichen Stadtgebiet und unterliegt überwiegend einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Die Flächengröße des Änderungsbereichs entspricht rd. 1,5 % der Stadtfläche. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wald und kleinflächig als Offenland dargestellt. Militärische, artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Belange sind zu beachten.

Mit der Ausarbeitung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Planungsbüro LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, Bahnhofstraße 22, 87700 Memmingen beauftragt.

Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die Unterlagen (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 25.07.2023

 

in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023

 

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/FNP20 eingesehen werden.

Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 25.07.2023) sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rathaus der Stadt Schwabmünchen eingesehen werden:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch
  • Umweltbericht
  • Immissionsschutz: Berücksichtigung von Mindestabständen zu bewohnten Bereichen zur Vermeidung von Lärmkonflikten sowie einer bedrängenden Wirkung
  • Hinweis auf mögliche Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen
  • Hinweis, dass bei einem Bauantrag einer Windenergieanlage Emissionsgutachten (Lärm und Schattenwurf) zu erstellen sind
Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt
  • Umweltbericht
  • Hinweis auf vorhandene Daten hinsichtlich vorkommender Arten
  • Hinweis auf Steuerungsmöglichkeiten zur Schonung von Artbeständen im Zuge möglicher Genehmigungsverfahren
  • Hinweis auf ggf. notwendige Ausgleichserfordernisse (allg. naturschutzfachlicher Ausgleich) sowie den speziellen Artenschutz im Zuge weiterer Planungen
Boden
  • Umweltbericht
  • Hinweis auf schonende Bodenbehandlung bei möglichem Bau einer Windenergieanlage
  • Herausnahme eines Moorbodenbereichs aus dem Änderungsbereich IV
Wasser
  • Umweltbericht
  • Kürzung der Änderungsbereiche III und IV im Bereich der Schwarzach und Ergänzung von Informationen zur wasserbedingten Erosionsgefahr und Hinweis zum Hochwasserschutz
Luft und Klima
  • Umweltbericht
Landschaft
  • Umweltbericht
  • Zurücknahme der Änderungsbereiche III und IV entlang der Leitlinie mit sehr hoher Fernwirkung und damit auch Abrücken vom Baudenkmal Guggenberg
Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Umweltbericht
  • Hinweis auf bekannte Bodendenkmäler
  • Hinweis auf zu beachtende Sachgüter, insbesondere Leitungen, Bauschutzbereiche und militärische Belange


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

von MSe   | 

drucken nach oben