Die Kommunikation per e-mail ist bis zur Einführung der digitalen Signatur für Verwaltungs- und Rechtsgeschäfte, für die besondere Formvorschriften (z. B. Schriftform) gelten, nicht geeignet. Derzeit können deshalb Erklärungen, die einer besonderen Form bedürfen, nicht per elektronischer Post abgegeben werden.
Für die unverschlüsselte Übertragung von vertraulichen Informationen ist die Kommunikation per e-mail ebenfalls nicht geeignet.
Sollten wir eine e-mail erhalten, so schließen wir daraus, dass auch wir zur Beantwortung mittels e-mail berechtigt sind, sofern Sie nicht ausdrücklich eine andere Art der Kommunikation wünschen.