Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Schwaben wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 1. September 2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen

während der Dienststunden
Im Rathaus, Fuggerstr. 50, Schwabmünchen, Zimmer 103

eingesehen werden.

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.

von UVo   | 

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