Beteiligungsbericht

Der Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts zu erstellen hat, wenn ihr mindestens 5 % der Anteile gehören.

 

Die Beteiligungsberichte sind unter "Downloads" als PDF verfügbar.

von Al Z | 

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