Bürgerservice Online
Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Stadtverwaltung Schwabmünchen bequem von zu Hause aus erledigen.
Bestimmte Anträge (im pdf-Format) müssen leider noch im Original eingereicht werden.
Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes empfehlen wir die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro. Bitte bringen Sie dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit.
Alternativ können Sie die Anmeldung / Ummeldung bereits vorab mit nachfolgenden Formularen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) durchführen.
- Unbedingt notwendig:
Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes
Kopie sämtlicher Pass- und Ausweisdokumente
- Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich:
Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung
- Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte dieses Formular:
Eine zeitnahe Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist allerdings in jedem Fall trotzdem erforderlich.
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.
Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:
Um auf ihrem Grundstück einen neuen Stellplatz oder eine neue bzw. zusätzliche Zufahrt zu erstellen, muss ggfs. der Bordstein abgesenkt werden. Die muss bei der Stadt Schwabmünchen im Bauamt – Abteilung Tiefbau beantragt werden. Hierzu laden Sie sich den Antrag auf Genehmigung Bordsteinabsenkung herunter und senden uns diesen ausgefüllt mit den Anlagen entweder per Post oder per Email zu. Weitere Informationen können dem Antrag entnommen werden.
Zusätzlich zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan zur Genehmigung der Grundstücksentwässerung einzureichen.
Einen Leitfaden für die Genehmigung, sowie Informationen zur Rückstausicherung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Kurzer Überblick über den Antragsablauf
- Genehmigungsantrag bei der Stadt Schwabmünchen einreichen
- Prüfung und Zusendung der Genehmigung
- Herstellung des Anschlusses
- Sichtabnahme vor Verfüllung durch einen Mitarbeiter Abteilung Tiefbau
- Dichtigkeitsprüfung durch einen Sachverständigen und Zusendung an die Stadt Schwabmünchen
- Prüfung und Zusendung Abnahmebescheid
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Antragsformular
- Amtlicher Lageplan des Grundstücks inklusive der Angaben zu Gebäuden, Kanälen und vorhandenen bzw. geplanten
- Abwasseranlagen
- Entwässerungslageplan mit Regen- und Schmutzwasserleitungen
- Längsschnitt mit Höhenangaben
Die Unterlagen für den Entwässerungsantrag müssen digital als PDF eingereicht werden an tiefbau@schwabmuenchen.de
Satzungen & Verordnungen
Hier finden Sie die Satzungen zum Thema "Entwässerung"
Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Die wichtigsten Funktionen auf einen Blick
- Scheckkartenformat
- Aufnahme von zwei Fingerabdrücken
- Online Ausweisfunktion
Ausführliche Informationen zum Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Eine Informationsbroschüre zum Personalausweis finden Sie hier.
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Beantragung des Personalausweises
Wichtige Hinweise
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, ab 24. Jahren 37,00 €)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Bisheriger Personalausweis/Reisepass
Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten und dem Antragsteller zu unterschreiben)
Abholung des Personalausweises
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Statusabfrage Pass / Ausweis
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises abfragen:
Aktivierung der Online-Funktion / Rücksetzen der PIN
- Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
- Alternativ können Sie dies durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erledigen.
Allgemeine Informationen zum Reisepass
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Express-Reisepass
Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Beantragung des Reisepasses
Wichtige Hinweise
- Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 70,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Bisheriger Personalausweis/Reisepass
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten und dem Antragsteller zu unterschreiben)
Abholung des Reisepasses
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Reisepass
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Statusabfrage Reisepass
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen:
Eine Gewerbeummeldung wird notwendig, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen
- die Tätigkeit Ihres Gewerbes erweitern
- die Tätigkeit Ihres Gewerbes wechseln
- Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn Sie
- eine Tätigkeit Ihres Betriebs aufgeben
- sich Ihre Wohnanschrift bzw. wie juristischen Personen die Wohnanschrift eines Gesellschafters ändert
- die Hauptniederlassung zur Zweigstelle (oder umgekehrt) wird
der Nebenerwerb zum Haupterwerb (oder umgekehrt) wird.