Informationen für Bauherren

Grundwasser

Grundwasser in der Baugrube = Bauwasserhaltung

Bei der Erstellung von Bauwerken im Grundwasser muss dieses abgesenkt und abgepumpt werden dies wird als Bauwasserhaltung bezeichnet.Das entnommene Grundwasser sollte möglichst über eine Sickeranlage (z. B. Geländemulde) direkt wieder in den Untergrund versickert werden. Nur wenn das nicht möglich i …mehr

Grundstücksentwässerungsantrag

Zusätzlich zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan zur Genehmigung der Grundstücksentwässerung einzureichen.Einen Leitfaden für die Genehmigung, sowie Informationen zur Rückstausicherung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.Kurzer Überblick über den Antragsablauf Genehmigungsantrag bei der …mehr

Bordsteinabsenkung

Um auf ihrem Grundstück einen neuen Stellplatz oder eine neue bzw. zusätzliche Zufahrt zu erstellen, muss ggfs. der Bordstein abgesenkt werden. Die muss bei der Stadt Schwabmünchen im Bauamt – Abteilung Tiefbau beantragt werden. Hierzu laden Sie sich den Antrag auf Genehmigung Bordsteinabsenkung her …mehr

Hinweise nach Genehmigung des Bauantrages für den Bauherrn

Sobald der Bauantrag durch das Landratsamt Augsburg genehmigt wurde und Sie einen Genehmigungsbescheid erhalten haben, sollten folgende Informationen während und nach dem Bau beachtet werden: …mehr

Hinweise für den Bauherrn nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Bayerische Bauordnung

Der Bauherr hat einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 der Bayerischen Bauordnung eingereicht. Daher sind nach Genehmigungsschreiben der Stadt Schwabmünchen folgende Formulare und Hinweise für die Bauherrenschaft einzureichen und zu beachten: …mehr

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