Wichtige Informationen zum Reisepass

Reisepass

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Allgemeine Informationen zum Reisepass

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Express-Reisepass

Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.



Beantragung des Reisepasses

Wichtige Hinweise

  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 60,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)


Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Alter Personalausweis/Reisepass


Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich

Abholung des Reisepasses

Notwendige Unterlagen 

 

Kontakt

Für weitere Informationen stehen Ihnen im Rathaus Schwabmünchen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Frau Gruber Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: m.gruber@schwabmuenchen.de
Frau Lutzenberger Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: e.lutzenberger@schwabmuenchen.de
Frau Bachmann Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: c.bachmann@schwabmuenchen.de

 

von SKu   | 

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