Allgemeine Informationen zum Reisepass
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Express-Reisepass
Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Beantragung des Reisepasses
Wichtige Hinweise
- Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 60,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Alter Personalausweis/Reisepass
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten und dem Antragsteller zu unterschreiben)
Abholung des Reisepasses
Notwendige Unterlagen
- alter Reisepass
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Kontakt
Für weitere Informationen stehen Ihnen im Rathaus Schwabmünchen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Frau Gruber | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: m.gruber@schwabmuenchen.de |
Frau Lutzenberger | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: e.lutzenberger@schwabmuenchen.de |
Frau Bachmann | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: c.bachmann@schwabmuenchen.de |