Formulare

 

 

Hinweis: Die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist bei einem Eigentümerwechsel auch während des Jahres möglich und sinnvoll, um die geleisteten Vorauszahlungen (01.04.,01.07.,01.10.) anrechnen zu können. Dazu ist die Meldung des Wasserzählerstandes am Übergabe-/Auszugsdatum erforderlich.

von TEb   | 

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