Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser für Grundstücke:
| die an ein Schmutzwassersystem angeschlossen sind | 2,07 €; |
| die an ein Mischwasser- oder Trennsystem angeschlossen sind | 2,53 €. |
Fälligkeit und Zahlung:
Die Vorauszahlung für die Kanalgebühr ist in drei Raten jährlich zu zahlen.
- 01. April
- 01. Juli
- 01. Oktober
Die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres erfolgt Anfang/Mitte Februar.
Nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugs!
Eigentümerwechsel:
Bei einem Eigentumswechsel benötigen wir den Zählerstand zum Übergangsdatum. Hierfür können Sie das Formular nutzen.
Sollten sich während des Jahres Änderungen ergeben (z.B. Einzug weiterer Personen, Leerstand) können die Vorauszahlungen angepasst werden.
Die Veranlagung erfolgt auf den/die Eigentümer oder eine Hausverwaltung, jedoch nicht auf Mieter. Dinglich Berechtigte (Nießbrauch etc.) können als Bescheidempfänger und Zahlungsleistender eingetragen werden, Mieter nicht.
Bitte beachten Sie: es werden keine Zwischenabrechnungen bei Mieterwechsel erstellt!