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Umwelt & Abfallwirtschaft

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Grüngut- und Bauschuttannahmestelle

Die Grüngut-  und  Bauschuttannahmestelle  am  verlängerten Dreifaltigkeitsweg  in Schwabmünchen ist ab November zu den nachstehend genannten Zeiten geöffnet:

November bis einschließlich 21.12.2024:
Freitag von 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag   von 10.00 – 15.00 Uhr

Öffnung im Januar und Februar:
Samstag, 11.01.2025 von 10.00 – 12.00 Uhr
Samstag, 01.02.2025 von 10.00 – 12.00 Uhr

Erster regulärer Öffnungstag im neuen Jahr wird Samstag, 01.03.2025, sein.

Die Anlieferung ist ausschließlich Schwabmünchner Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. Bei der  Abgabe von Bauschutt auf der Städtischen Deponie ist ein Herkunftsnachweis auszufüllen. Das hierzu erforderliche Formular wird von den Mitarbeitern der Deponie bei Anlieferung ausgehändigt und befindet sich auch auf unserer Homepage zum Download. Bauschutt kann nur gegen Vorlage dieses Herkunftsnachweises abgegeben werden.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist zwingend Folge
zu leisten.
Nach Anlieferung ist das Gelände unverzüglich
wieder zu verlassen. 

Die Grüngut – und Bauschuttannahmestelle der Stadt befindet sich auf dem Gelände der Recyclinganlage der Firma Rinderle am verlängerten Dreifaltigkeitsweg und steht für die Anlieferung von häckselbaren Gartenabfällen und Wurzelstöcken zur Verfügung. Laub und Gras müssen getrennt vom Strauchschnitt angeliefert werden. Die Bauschuttannahmestelle steht ausschließlich für die Anlieferung von reinem Bauschutt, Abraum und Kies zur
Verfügung. Erde ist kein Abfall und wird deshalb nicht angenommen. Anlieferung ausschließlich nur für Schwabmünchner Bürgerinnen und Bürger. Bei Abgabe
von Bauschutt auf der Städtischen Deponie ist ein Herkunftsnachweis auszufüllen. Das hierzu erforderliche Formular wird von den Mitarbeitern der Deponie bei Anlieferung ausgehändigt.

Hier „Download“ (PDF- Formular) können Sie dieses Formular herunterladen. Bauschutt kann nur gegen Vorlage dieses Herkunftsnachweises abgegeben werden.

Gebühren
1. Bauschutt, Abraum, Kies

  • Anlieferung bis 0,25 cbm 6,00 €
  • Anlieferung bis 0,50 cbm 12,50 €
  • Anlieferung über 0,5 bis 1 cbm 25,00 €

2. pflanzliche Abfälle (mengengenaue Abrechnung)

  • Wurzelstöcke je ganzer cbm 53,00 €
  • Sonstige pflanzliche Abfälle je ganzer cbm 19,00 €

Ihre zuständige Kontaktperson für den Bereich Umwelt- und Abfallwirtschaft ist Frau Schweinstetter, Tel.: 08232 9633-36.

Wertstoffsammelstelle & Abfallwirtschaftsbetrieb

Service-Station Hundekotentsorgung

 

In den letzten Wochen und Monaten sind bei der Stadt Schwabmünchen wieder vermehrt Beschwerden über die unzureichende Hundehaltung eingegangen, insbesondere über Hundekot auf Gehwegen, Grünstreifen und im Umfeld von Kinderspielplätzen. Diese nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, wieder alle Hundehalter über die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu informieren.

„Uns ist bewusst, dass sich die überwiegende Zahl der Hundehalter korrekt verhält und durch vernünftiges und rücksichtsvolles Verhalten versucht Verschmutzungen, Belästigungen und Schädigungen zu vermeiden“ so Erster Bürgermeister Lorenz Müller. Leider aber sind nicht alle Hundebesitzer so rücksichtsvoll. Von der Stadtverwaltung wird deshalb eindeutigen Hinweisen und Anzeigen über Zuwiderhandlungen nachgegangen und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet. „Eine generelle Überwachung durch beispielsweise einen städtischen Ordnungsdienst ist zur Zeit noch nicht beabsichtigt. Im Einzelfall können jedoch Hundebesitzer durch den zuständigen Außendienstmitarbeiter überprüft werden“ erklärt Erster Bürgermeister Müller.

Wichtig ist vor allem auch das Tragen des Hundezeichens am Halsband des Tieres, das bei der Anmeldung ausgegeben wird. Hierdurch können weggelaufene Hunde schnell durch die Stadtverwaltung dem Besitzer zugeordnet werden. Hunde ab einem Alter von vier Monaten müssen bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Hier erhalten Besitzer auch das Hundezeichen.

Für entlaufene Hunde hat die Stadt dieses Jahr einen neuen Hundezwinger aufbauen lassen. Dort werden entlaufene Hunde für ein bis zwei Tage durch einen Mitarbeiter der Stadt versorgt bevor Sie ins Tierheim nach Augsburg befördert werden.

Neben der Unterhaltung dieses Hundezwingers wurden zur Entsorgung des Hundekotes in den letzen Jahren im Stadtbereich einige Hundetoiletten installiert, die im Durchschnitt ca. 1.000 € kosten und jährlich mit insgesamt 90.000 Beuteln aufgefüllt werden.

Die Hundetoiletten finden Sie an folgenden Standorten:

  • An der Singold
  • Am Paintenweg
  • Am Hundeplatz
  • Breitlehnstraße
  • Stadtgarten
  • Holzheystraße
  • Badstraße
  • Afrawald/Gennachweg
 

Stadtgebiet:

1.1 Badstraße (Parkplatz beim Freibad)

1.2 Breitweg, Leonhard-Wagner-Schule (rückwärtiger Parkplatz)

1.3 Jahnstraße, Parkplatz

1.4 Augsburger Straße/Paintenweg (ehem. Kläranlage)

1.5 Ecke Steingrubweg/Schloßstraße

1.6 Ecke Strickerweg/Mindelheimer Straße

1.7 Ende Sudetenstraße (am Bahngleis)

1.8 Weidenhartstraße/Elmauweg (Nähe Krankenhaus)

1.9 Ecke Nebelhornstraße / Iselerstraße

1.10 Ecke Siemensstraße/Hexensteig

1.11 Ecke Römerstraße/Töpferstraße

Ortsteile:

1.12 Wertachau – Wertachweg (Buswendeplatz)

1.13 Mittelstetten – Ende Guggenberger Straße (Spielplatz)

1.14 Schwabegg – Hauptstraße 22 (Feuerwehrhaus)

1.15 Klimmach – Friedhof

1.16 Birkach – Vor südlichem Ortseingang (aus SMÜ kommend links)

Altglas ist nach Farben sortiert (Weiß-, Braun- und Grünglas) einzuwerfen. Bitte kein Fensterglas, Bleikristallglas und Jenaer Glas!

Die Container dürfen nur an Werktagen von

7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

benutzt werden.

Kartons und Plastiktaschen etc. dürfen nicht am Container zurückgelassen werden.

Rechtliche Grundlagen
In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Augsburg ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Lagern von Abfällen geregelt. Die Grundstückseigentümer im Kreisgebiet sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Für jedes bebaute Grundstück wird lt. § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung mindestens eine Grundgebühr erhoben, einschließlich Zweit- und Ferienwohnungen, sowie Wochenendhäusern. Für jede weitere Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte ist eine zusätzliche Grundgebühr zu entrichten. Wohnungen können auch Einliegerwohnung, Appartement oder sonstige Kleinstwohnungen sein. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung im Sinne des Baurechts ist nicht erforderlich, es kommt lediglich auf die Möglichkeit einer selbständigen Haushaltsführung an. Ausnahme: Wohneinheiten und Arbeitsstätten, die länger als sechs Monate leer stehen, werden nicht herangezogen. Veränderungen müssen umgehend mitgeteilt werden.

Abholtermine
Sämtliche Restmülltonnen (80-l, 120-l und 240-l) werden im zweiwöchentlichen Turnus am Mittwoch abgeholt und zwar in den geraden Kalenderwochen.
Die grauen Restmüllcontainer mit 770-l und 1100-l Fassungsvermögen werden im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Turnus ebenfalls am Mittwoch abgeholt.
Die Abholung der gelben Säcke (für den Verpackungsmüll) erfolgt im gesamten Stadtgebiet samt Wertachau und den Stadtteilen Birkach, Klimmach, Leuthau und Schwabegg im zweiwöchentlichen Turnus am Freitag, in den ungeraden Kalenderwochen.
Die gelben Säcke im Stadtteil Mittelstetten werden im zweiwöchentlichen Turnus am Donnerstag in den  ungeraden  Wochen  abgeholt.
Die Abholung sämtlicher Biotonnen erfolgt im zweiwöchentlichen Turnus ebenfalls am Mittwoch in den ungeraden Kalenderwochen.

Abfallbehälter
Folgende Restmüllbehälter sind im Landkreis Augsburg zugelassen: Graue Rädertonnen mit 80 l, 120 l und 240 l Fassungsvermögen.
Die Abfuhr findet im 2-wöchentlichen Turnus in den geraden Kalenderwochen statt. Für die grauen Großbehälter mit 770 l und 1100 l Fassungsvermögen wird eine wöchentliche und zweiwöchentliche Abfuhr angeboten.
Die Behälter werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (awb)  kostenlos zur Verfügung gestellt und sind Eigentum des awb und bleiben in dessen Eigentum. Sie dürfen nicht auf ein anderes Grundstück mitgenommen werden.
Anforderung über die Stadtverwaltung, Zimmer 402, 4. Stock, Tel. 08232/9633-49.

Papier- und Biotonne
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (awb) kann eine kostenlose blaue Altpapiertonne (240 l) und eine kostenlose braune BioEnergieTonne  (120 l  bzw.  240 l) unter  Tel. 0821/3102-3211  oder E-Mail: abfallwirtschaft@lra-a.bayern.de, beantragt werden. Die Leerung der Biotonnen findet im 2-wöchentlichen Turnus in den ungeraden Kalenderwochen statt. Die Leerung der Papiertonnen erfolgt einmal monatlich, die der blauen Altpapiercontainer (nur bei Wohnanlagen und öffentlichen Einrichtungen) zweiwöchentlich.


Sperrmüllabholung am Grundstück

gebührenfrei, zu beantragen im Rathaus, Zimmer 302, 3.Stock, Tel. 08232/9633-36.

Abfallkalender und AbfallApp
Der Kalender enthält die Abfuhrtage für Rest-, Biomüll und Altpapier sowie den Verpackungsabfall in den Gelben Säcken bzw. Gelben Containern. Es sind auch die Feiertagsverschiebungen und die Problemmüllsammlungen berücksichtigt. Der Abfallkalender ist unter www.awb-landkreis-augsburg.de, Entsorgung, Abfuhrtermine, Abfallkalender online abrufbar. Mit der kostenlosen AbfallApp des awb haben Sie die Müllabfuhr immer im Blick. Die AbfallApp erinnert zuverlässig an alle Abfuhrtermine im Landkreis Augsburg.

Abfallgebühr
Die Müllgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Behältergebühr zusammen. Die Grundgebühr ist bei jeder Tonne gleich, die Behältergebühr richtet sich nach der Behältergröße.
Graue RESTMÜLLTONNE
Behältergebühr

Tonnengröße (Liter) 

Abfuhr rhythmus

monatliche Gebühr (€)  

vierteljährliche Gebühr (€) 

jährliche Gebühr (€) 

 80 l2-wöchentlich  4,4313,2953,16
 120 l 2-wöchentlich  6,6419,9279,68
 240 l 2-wöchentlich  13,2839,84159,36
 770 lwöchentlich 97,04291,121.164,48
   2-wöchentlich 48,52145,56582,24
 1100 lwöchentlich138,70416,101.664,40
  2-wöchentlich69,35208,05832,20
Grundgebühr
(pro Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte zusätzlich zur Behältergebühr)
 5,4016,2064,80

 

Die Abfallgebühr wird vierteljährlich in der Mitte des Quartals fällig und zwar am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November.

 

Besonderheiten
Nachbarschaftstonne:
Zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke können gemeinsam eine Tonne benützen. Es fallen dann zwei Grundgebühren und nur eine Behältergebühr an.
Restmüllsäcke:
Sollte das Tonnenvolumen einmal nicht  ausreichen, können amtlich zugelassene Müllsäcke am Leerungstag zur Tonne dazugestellt werden. Die 70-Liter-Säcke kosten 7 € und können bei der Firma Gröber, Luitpoldstraße 3, oder bei  Schreibwaren Wenger, Schrannenplatz 9, erworben werden.

An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
Die An-, Um- und Abmeldung muss über den Grundstückseigentümer bzw. mit dessen schriftlicher Vollmacht erfolgen (immer zum nächsten Monatsersten). Das beauftragte Entsorgungsunternehmen liefert den angemeldeten Abfallbehälter incl. des entsprechenden Transponder-Chips aus bzw. holt den abgemeldeten Behälter wieder ab.
Nur eine An-, Um- oder Abmeldung pro Gefäßart ist gebührenfrei. Für jede weitere Änderung wird eine Pauschalgebühr von 20,00 € festgesetzt.

Bereitstellung der Behälter zur Leerung

  • An jedem zur Leerung bereitgestellten Müllgefäß muss sich ein gültiger Transponder-Chip, auf welchem eine 16-stellige Nummer gespeichert ist, befinden. Nur in Verbindung mit den beim Abfallwirtschaftsbetrieb hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Transpondernummer und Grundstück hergestellt werden. Persönliche Daten, wie Namen oder Adressen hingegen können darauf nicht gespeichert werden. Der Müllwerker schiebt die Tonne zum Müllfahrzeug. Beim Einhängen in die Schüttvorrichtung nimmt das Fahrzeug Kontakt mit der Tonne auf und überprüft den Chip. Ist die Tonne für die Leerung zugelassen, dann wird sie geleert. Die Leerung wird im Bordcomputer gespeichert und online an den Abfallwirtschaftsbetrieb geschickt. Dort werden die Leerungsdaten gespeichert. Es werden nur die Leerungsdaten,  Chip-Nummer und die Leerung dokumentiert (Tag und Uhrzeit). Weitere Daten werden vor Ort nicht erfasst.
  • Die Behälter dürfen nicht überfüllt bereitgestellt werden. Der Deckel muss geschlossen sein. Die Abfälle dürfen nicht eingestampft werden.
  • Es dürfen sich keine Wertstoffe z.B. Altglas, Dosen, Kartonagen, Kunststoffverpackungen oder Biomüll in der Tonne befinden.
  • Im Winter muss darauf geachtet werden, dass der Inhalt der Restmüll- und Biotonnen nicht einfriert. Restmüll sollte im Müllbeutel verpackt sein und feuchter Bioabfall in Küchen- bzw. Zeitungspapier eingewickelt werden. Die Tonnen sollten nach Möglich- keit in der Garage oder an einem frostgeschützten Ort aufgestellt werden.
  • Die Behälter sind am Abholtag bis spätestens 6.30 Uhr bereitzustellen. Zur  Abfuhr werden Hecklader-Fahrzeuge mit einem Müllwerker eingesetzt, der die zu leerenden Müllgefäße zum Fahrzeug rollt. Die Müllgefäße müssen daher nicht zwingend auf dem Gehsteig zur Leerung bereitstehen. Es genügt, wenn sie der Müllwerker vom Gehsteig aus erreichen kann. Er stellt sie nach der Leerung wieder dorthin zurück.
  • Sollte die Tonne aus Platzgründen dennoch auf dem Gehsteig stehen, müssen zwingend 90 cm Durchgangsbreite für Rollstuhlfahrer, Fußgänger mit Rollator oder Kinderwagen vorhanden sein. Fehlt hierzu die erforderliche Breite, kann die Tonne ausnahmsweise auch im Rinnstein stehen, weil sie aufgrund ihrer rot-weißen Warnbaken als stehendes Hindernis gut erkennbar ist. Achten Sie darauf, dass sich zwischen Behälter und Straße keine Hindernisse wie Bäume, Autos oder Pfosten befinden. Die Stellfläche muss eben sein. Nach der Leerung die Tonnen unverzüglich auf das Grundstück zurückbringen.
  • Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, müssen die Behälter zur nächsten, vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle, gebracht werden (s. Urteil v.11.03.2005 BayVGH).
  • Werden Abfallbehälter verschiedener Eigentümer an einem Sammelplatz bereitgestellt, müssen die Gefäße deutlich sichtbar auf ihre Grundstückszugehörigkeit gekennzeichnet sein.
  • Gefäße, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht geleert und mit einem roten Hinweiszettel versehen.

 

Schadens- bzw. Verlustmeldung eines Abfallbehälters
Die Restmüllbehälter sind Eigentum des Entsorgungsunternehmens und müssen pfleglich behandelt und betriebsbereit gehalten werden.

  • Geht ein Müllgefäß kaputt, ist der Schaden dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (awb) zu melden, Tel 0821/3102-3211; E-Mail: abfallwirtschaft@lra-a.bayern.de;    Kommt ein Müllgefäß abhanden, muss der Grundstückseigentümer den Diebstahl bei der zuständigen Polizeiinspektion anzeigen und unter Hinweis auf den angezeigten Diebstahl (Aktenzeichen) beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises unter Tel. 0821/3102-3211 eine Ersatztonne beantragen.


Fragen und Antworten
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (awb) in Schwabmünchen, Feyerabendstr. 2,  Tel. 0821/3102-3211
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-a.bayern.de; Homepage: www.awb-landkreis-augsburg.de

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