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Überschwemmungs­gefährdete Gebiete in Schwabmünchen einschließlich Stadtteil Mittelstetten

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Bemessungshochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG-).

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser -HQ 100-). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

In einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist die Errichtung oder Erweiterung unter anderem von Gebäuden nach §§ 30, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch grundsätzlich untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet oder erweitert werden kann oder ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Der Bauwerber benötigt in jedem Fall zunächst eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für die Frage, ob ein Gebäude nach § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Im Sinn eines geordneten Ablaufs soll der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zusammen mit dem Bauantrag über die Stadt Schwabmünchen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Augsburg, eingereicht werden. Als Grundlage für die behördliche Prüfung im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens soll ab sofort der Auskunftsbogen (steht unter „Downloads“ als PDF zur Verfügung) vorgelegt werden, der wichtige Fragen zur Planung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten stellt und Spielräume für angepasste Lösungen aufzeigt.

Weitere Informationen: Alle ermittelten und vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im Internet unter der Adresse: https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/amtliche_festsetzung/index.htm

im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.

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