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Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen

Das Wasserwerk ist ein Betrieb der Stadt Schwabmüchen. Die Mitarbeiter des Wasserwerks versorgen Sie in Schwabmünchen und Mittelstetten mit einwandfreiem Trinkwasser in bester Qualität. Gleichzeitig stellen wir Löschwasser in ausreichender Menge bereit – für den Fall der Fälle.

Wir geben 365 Tage im Jahr unser Bestes. Für Sie und für Ihr Trinkwasser.

 

Rufbereitschaft: 0 82 32 / 96 33-715

 

Dienstzeit Wasserwerk: Mo – Do von 07:00 bis 16:00 Uhr, Fr bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft für Sie erreichbar.

Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen

Benedikt KaiserWassermeister
E-Mail: b.kaiser@schwabmuenchen.de
Telefon:08232/9633-712
Mobil:0175/2958951
Svenja EggVerwaltungsangestellte
E-Mail:s.egg@schwabmuenchen.de
Telefon:08232/9633-711
Fax:08232/9633-1171

Bauherren-Service

 
Gerade größere Gärten können einen enormen Bedarf an Wasser haben. Dieser wird am einfachsten über gesammeltes Regenwasser gedeckt, das den Pflanzen als Gießwasser zur Verfügung steht.

Bei lang anhaltenden Trockenperioden kann aber auch der größte Regenwasserspeicher zur Neige gehen. Hier wird dann oft nach einer passenden -und günstigen- Alternative gesucht.

Die Entnahme von Trinkwasser aus der Hausinstallation über vorhandene Außenwasserhähne ist hier natürlich der einfachste Weg zur schnellen Hilfe.

Allerdings hat dies einige Konsequenzen: Die Gebühr für Trinkwasser und auch für Abwasser fällt an, das entnommene Wasser ist direkt aus der Leitung eigentlich zu kalt für Pflanzenwurzeln und die Tierwelt im Boden. Außerdem benötigen wir doch gerade in diesen Trockenzeiten unser kostbares Trinkwasser eher selbst….

Eine echte Alternative ist in diesem Fall in vielen Gebieten Schwabmünchens der Bau einer Grundwasser-Entnahmestelle. Schlagbrunnen, Bohrbrunnen oder auch Schachtbrunnen sind gar nicht so aufwändig herzustellen und besonders bei Grundstücken mit hohem Grundwasserstand eine gern gewählte Möglichkeit oder Ergänzung zum Regen- oder Leitungswasser.

ABER ACHTUNG! Auch hier gibt es einige Regeln und Vorgaben zu befolgen.

Grundsätzlich ist jeder Eingriff in den (Grund-) Wasserhaushalt bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist hier das Landratsamt. Die Kollegen vom Wasserrecht haben ein Auge darauf, dass die Grundwasservorkommen gleichmäßig genutzt und nicht überlastet werden. Gleichzeitig soll natürlich die Verschmutzung unserer kostbaren Lebensgrundlage Wasser vermieden werden.

BEVOR Sie also zur Tat schreiten, empfehlen wir die Kontaktaufnahme zum Landratsamt. Hierbei hilft eine Internetseite, die alle Informationen zum Thema übersichtlich aufzeigt:

LANDKREIS AUGSBURG „Brunnen und sonstige Erdaufschlüsse“

UND ÜBRIGENS: Die Nutzung von Regenwasser oder Grundwasser IM HAUSHALT ist grundsätzlich NICHT ERLAUBT. Genauere Informationen hierzu und Vorgaben zur Umsetzung von solchen Anlagen erhalten Sie beim Wasserwerk:

 
 

Sie bauen ein Haus in Schwabmünchen oder Mittelstetten?

Sie sind Planer oder Architekt und unterstützen einen Bauherrn bei einem geplanten Neubau?

Für alle Fragen, die sich bei der Versorgung eines Neubauvorhabens mit Trinkwasser ergeben, steht Ihnen das Wasserwerk hilfreich zur Seite. Ob Sie einen Trinkwasserhausanschluss für Ihren Neubau benötigen, einen Mehrspartenhausanschluss planen oder ein Gartengrundstück mit Wasser versorgen wollen – die zuständigen Mitarbeiter des Wasserwerkes beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Hierbei können Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Erschließung aufgezeigt und technisch erklärt werden. Mit uns gemeinsam legen Sie die optimale Lage des Trinkwasser-Hausanschlusses fest und treffen verbindliche Terminabsprachen. Wir geben Ihnen Hilfestellung beim Umgang mit weiteren beteiligten Spartenträgern und beraten Sie bei der Auswahl von Installations-Materialien.

Treten Sie möglichst frühzeitig mit uns in Kontakt, wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen!

 

Sie unterhalten derzeit bei Ihrem Anwesen einen Bauwasseranschluss zur Versorgung Ihrer Baustelle?

Zur Vermeidung von Wasserschäden auf Ihrer Baustelle möchten wir Sie auf folgende Punkte und Serviceleistungen des Wasserwerkes aufmerksam machen:

  • Laut der Wasserabgabesatzung der Stadt Schwabmünchen hat der Eigentümer / Betreiber einer Baustelle dafür Sorge zu tragen, dass ein Einfrieren des Wasserzählers oder Wasserhausanschlusses verhindert wird. Für Frostschäden an der Wasseruhr, dem Wasserhausanschluss und für dadurch entstehende Wasserschäden haftet allein der Eigentümer / Betreiber. Das Absperren des Wasserhausanschlusses sowie Montagearbeiten am Wasserzähler dürfen nur vom Personal des Wasserwerkes durchgeführt werden.
  • In der Praxis wird häufig durch das Isolieren der Wasseruhr und der umgebenden Ventile bzw. der Mauerdurchführung mit Schaumstoff, Styropor oder Mineralwolle versucht, ein Einfrieren des Zählers zu verhindern. Dies kann aber erfahrungsgemäß nur bei täglicher Wasserentnahme zuverlässigen Schutz bieten!

Bei mehrtägigem Baustillstand oder tiefsten Temperaturen kann eine solche Schutzmaßnahme unwirksam werden und zu Schäden an der Wasseruhr bzw. zu erheblichen Wasserschäden im Gebäude führen.

In besonderen Fällen erreichen Sie das Städtische Wasserwerk Schwabmünchen unter folgender Telefonnummer:

Wasserwerk, Büro: 08232 / 96 33 711

In besonders dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie unseren

Notdienst Wasserwerk: 08232 / 96 33 715

Zum Abschluss noch ein Hinweis: Im Schadensfall ist die Wasserentnahme aus Wasserzählern sofort einzustellen. Der Schaden ist unverzüglich dem Wasserwerk zu melden! Vor Verlassen der Baustelle sollte unbedingt das Zählereingangsventil direkt vor dem Zähler geschlossen werden, alle Ventile und Hähne hinter dem Zähler sind zur Entleerung zu öffnen. Die Hausanschlussarmatur im Straßenbereich darf ausschließlich von Mitarbeitern des Wasserwerkes betätigt werden!

 

Bei der Planung und beim Bau von Eigenheimen, Gewerbebauten oder Industrieanlagen stellt sich natürlich auch die Frage nach der Versorgung des Gebäudes mit Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationsleitungen.

Dabei wünschen sich immer mehr Bauherren den Einbau einer Mehrsparten-Hauseinführung. Diese Anschlussvariante entspricht dem Stand der Technik und bringt viele Vorteile mit sich – vorausgesetzt, die Planung und Verlegung passt!

Um Planern und Bauherren vor Beginn der Planung bereits einen Wegweiser an die Hand zu geben, wurde gemeinsam mit den Versorgungsträgern ein „Leitfaden für Planung und Bau von Mehrsparten-Hausanschlüssen“ entwickelt.

Diesen Leitfaden möchten wir Ihnen hier zum Ansehen und Herunterladen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Der Leitfaden beschreibt die Mindestanforderung bei der Planung und Verlegung von Mehrsparten-Hausanschlüssen. Die Abweichung von den Vorgaben dieses Leitfadens kann unter Umständen dazu führen, dass die Mitbenutzung der Mehrsparteneinführung für die Verlegung des Trinkwasser-Hausanschlusses vom Waserwerk abgelehnt werden muss. Dies führt zu weitergehenden Problemen beim Bau eines Trinkwasser-Anschlusses für Ihren Neubau.

Bitte sprechen Sie mit uns vor der Ausführung, wenn Sie von den Vorgaben des Leitfadens abweichen möchten.

Am Besten treten Sie frühzeitig mit uns in Kontakt, um alle technischen Möglichkeiten zu besprechen.

 

 

 

 

Schutzvorkehrungen und Sicherungseinrichtungen bei der Entnahme von Bauwasser aus den
Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Das Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen stellt Ihnen auf Antrag an vorhandenen Grundstücksanschlüssen eine
Übergabestelle zur Entnahme von Bauwasser incl. Systemtrenner zur Verfügung.
Auf Baustellen ist der Einsatz eines Systemtrenners (Typ BA) nach dem Wasserzähler zwingend vorgeschrieben!
Das Wasserwerk ist verpflichtet, den unmittelbaren Anschluss von Anlagen, die kein Trinkwasser führen, zu
untersagen. Dies regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie dazu dringend auch das Hinweisblatt des Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg, das wir Ihnen hier zum Ansehen und Herunterladen zur Verfügung stellen.
Für Antworten auf Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des städtischen Wasserwerkes gerne zur Verfügung.

Das Wasserwerk Schwabmünchen betreibt, unterhält und kontrolliert im Stadtgebiet Schwabmünchen und im Ortsteil Mittelstetten ca. 650 Unterflur- und Überflurhydranten. Diese Hydranten dienen vorrangig der Entnahme von Löschwasser durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Spülung des Trinkwasserrohrnetzes nur durch unsere städtischen Mitarbeiter.

In Ausnahmefällen kann auch einer Entnahme von Trinkwasser zu anderen Zwecken aus Oberflurhydranten zugestimmt werden. Dies ist allerdings nur an festgelegten Punkten im Stadtgebiet mit Systemtrenner und nach gestelltem und durch  das Wasserwerk genehmigten Antrag möglich! Eine Entnahme von Wasser ist nur mit einem durch das städtische Wasserwerk bereitgestelltem Wasserzähler erlaubt. Der Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr ist mit dem Ordnungsamt der Stadt Schwabmünchen abzustimmen.
 
In der Regel ist hier ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen. Alle Vorgaben des Wasserwerkes sind dabei bindend und somit zwingend zu beachten. Zur Sicherstellung der Funktion von Hydranten im Feuerlöschfall und zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen mit beauftragten Firmen bittet das städtische Wasserwerk dringend um Beachtung.
 
Eine Nutzung von Hydranten z.B. zur Befüllung von Teichen oder Schwimmbädern, Gartenbewässerung, etc. ist untersagt!

Mehrverbrauch durch Rohrbruch oder Leckagen?

Die in Ihrem Gebäude installierten Trinkwasserleitungen und angeschlossenen Entnahmestellen wie z.B. Wasserhähne, Toiletten, Heizungs-Überdruckventile und Gartenleitungen können im Laufe der Zeit undicht werden. Bleibt ein solcher Schaden unbemerkt, entstehen dadurch erhebliche Wasserverluste, die dem Eigentümer bei der Verrechnung der Wasser- und Kanalgebühren teuer zu stehen kommen. Wenn Sie Ihre Wasseruhr regelmäßig -beispielsweise einmal im Monat- selbst ablesen, können Sie Ihren Wasserbezug kontrollieren. Dadurch lassen sich Schäden in Haus und Garten zeitnah feststellen und ggf. beheben.
Auf dem bei Ihnen installierten, elektronischen Wasserzähler, werden aktuelle Rohrbrüche bzw. Schleichmengen (Fehlwasser) auf dem Display mit „BURST“ für Rohrbruch oder „LEAK“ für eine Leckage angezeigt. Eine regelmäßige Kontrolle lohnt sich!

Infos zum Wasser

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und der Wasserabgabesatzung, in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zum Schutz des Trinkwassers, dürfen störende Rückwirkungen auf die hauseigene Trinkwasser-Installation und auf das öffentliche Trinkwassernetz nicht erfolgen (TrinkwV, WAS, DIN 1988 und DIN EN 1717).

In der Vieh- und Landwirtschaft (inkl. privater Tierhaltung oder bei Biogasanlagen etc.) darf in der Regel kein unmittelbarer Anschluss an die Trinkwasser-Installation erfolgen. Insbesondere bei einer Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von Bakterien und Viren ist nach den a.a.R.d.T. eine physische Trennung („freier Auslauf“) wasserführender Systeme zur Trinkwasser-Installation und zum Trinkwassernetz erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass für Viehtränken, Kühlkreisläufe, Behälterfüllung, usw. eine entsprechende Sicherungseinrichtung („freier Auslauf“) vorhanden sein muss. Die Verantwortung und Haftung liegt beim Betreiber der Anlage!

Ist eine nichttrinkwasserführende Anlage vorhanden und nicht gemäß den a.a.R.d.T. abgesichert, ist von einer Gefährdung für die Beschaffenheit des Trinkwassers in der Trinkwasser-Installation und im vorgelagerten Trinkwassernetz auszugehen. Die Anlage hätte so nicht errichtet werden dürfen und ist in diesem Fall mit einem freien Auslauf nachzurüsten oder -falls erforderlich- neu zu errichten. Für diese Anlagen besteht kein Bestandsschutz, da hier schon immer die Sicherungseinrichtung „freier Auslauf“ gefordert war. Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten gerne auch zu diesem Thema an!

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik AKUTELLES: Anforderungen an die Absicherung der Trinkwasser-Installation und des Trinkwassernetzes bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft – Sicherungseinrichtung „freier Auslauf“ „twin Nr. 13“.

Download:

DVGW twin nr. 13

Kommen metallene Leitungen in der Trinkwasseranlage zum Einsatz, so schreiben die DIN 1988 /
DVGW TRWI 1988 den Einbau eines Filters gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80–120 µm
unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der Wasserzähleranlage vor. Wird die Trinkwasseranlage mit Kunststoffleitungen errichtet, so soll ein Filter nach DIN 19632  eingebautwerden.

Wasserfilter mit Filtereinsatz: Der Einsatz muss alle 6 Monate durch einen neuen Filtereinsatz ersetzt werden. Dies kann durch den Anlagenbetreiber oder eine beauftragte Fachfirma ausgeführt werden. Der Filtereinsatz darf nicht gewaschen, ausgeblasen oder angefasst werden!

rückspülbarer Wasserfilter: Der Filter sollte alle 2 Monate gespült werden und kann durch den Betreiber der Anlage vorgenommen werden.

Die Regen- oder Grundwassernutzung im Haushalt (z. B. Verwendung bei Toiletten und/oder Waschmaschinen) ist nach § 7 der Städtischen Wasserabgabesatzung zwingend anzeige- und zustimmungspflichtig und wird mit bestimmten Auflagen verbunden. Diese Auflagen sollen eine Beeinträchtigung der Qualität Ihres Trinkwassers durch die Regenwassernutzung ausschließen. Bei geplanten Neuinstallationen empfiehlt sich auf jeden Fall eine rechtzeitige fachliche Abstimmung mit dem Wasserwerk.

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Anlage zur Nutzung von Regen- oder Grundwasser im Haushalt anzuschaffen?

Auch hier steht Ihnen das Team des Wasserwerkes gerne beratend zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Einen ersten Überblick erhalten Sie in einer Veröffentlichung des DVGW zum Thema Regenwassernutzungsanlagen:

twin Nr. 14

Schwabmünchner Trinkwasser ist Ihr kostengünstiges Getränk direkt aus dem Wasserhahn – jederzeit verfügbar, mit ausgezeichnetem Geschmack und kontrollierter Qualität. Die Qualität des Schwabmünchner Trinkwassers kontrollieren und sichern wir mit einer Vielzahl an Wasserproben, die wir an Brunnen, im Wasserwerk, im Trinkwasserverteilungsnetz und bei unseren Kunden entnehmen.
Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Für die Zubereitung von Speisen und Getränken sollte es nur frisch verwendet werden. Wurde der Wasserhahn längere Zeit nicht betätigt, empfehlen wir Ihnen, zuerst das alte, in den Hausleitungen abgestandene Wasser ablaufen zu lassen. So können Sie Ihr Trinkwasser immer frisch, kühl und in einwandfreier Qualität genießen.
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Untersuchungswerten des Schwabmünchner Trinkwassers:

Infos zum Wasserwerk

Das Versorgungsgebiet

Vom Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen werden die Stadt und der Ortsteil Mittelstetten mit Trinkwasser versorgt.

Die umliegenden Stadtteile und Gemeinden werden von benachbarten Wasserversorgern beliefert.

Technik

 

Das Wasserwerk gewinnt naturbelassenes Grundwasser. Dazu nutzen wir 5 Vertikal-
filterbrunnen. Diese wurden zwischen 1936 und 1990 im so genannten „Saugriesle“, einem geschützten Gebiet westlich von Schwabmünchen, niedergebracht. Das in den Brunnen gewonnene Grundwasser wird in den Tiefbehälter geleitet.

 

Der Tiefbehälter fasst in zwei getrennten Wasserkammern etwa 1.000.000 Liter bestes
Trinkwasser. Hier wartet unser kostbares Nass auf den Transport nach Schwabmünchen.
Nach einer Aufenthaltszeit von etwa 2 Stunden wird unser Trinkwasser
durch so genannte Netzbehälter in die Versorgungsleitungen der Stadt gepumpt.

 

Bei unseren Pumpen handelt es sich um trocken aufgestellte Kreiselpumpen mit einer
Fördermenge von jeweils 40 Litern in der Sekunde bei einem abgebenden Druck von ca. 4,5 bar.

Die Verteilung des Trinkwassers in der Stadt übernehmen die Versorgungsleitungen.

Unter den Straßen vonSchwabmünchen und Mittelstetten sind etwa 80 km Rohrleitungen verlegt. Diese sorgen für den Transport des Trinkwassers bis vor Ihre Haustüre – unbemerkt, Tag und Nacht.

 

Im Stadtzentrum befindet sich der Wasserturm. Dieser ist in das Leitungsnetz der Stadt
eingebunden und dient als Speicher, Notreserve und Druckwächter.
Im obersten Stockwerk des Turmes, der als Wahrzeichen der Stadt weit bekannt ist,
befinden sich bis zu 400.000 Liter Trinkwasser, bereit zum Genuss durch unsere Kunden.
Zum Verteilungsnetz des Wasserwerkes gehören auch Entnahmearmaturen, die Hydranten.

Über 650 Hydranten sind in Schwabmünchen eingebaut. Die meisten davon unsichtbar im Straßenbereich, so genannte Unterflurhydranten. An exponierten Stellen kann man aber auch Oberflurhydranten sehen.

Hydranten dienen dem Wasserwerk zur Spülung des Rohrnetzes. Die wichtigste Aufgabe
erfüllen die Hydranten aber als Wasserspender für die Feuerwehr. Hier kann in einem
Brandfall das nötige Löschwasser entnommen werden, dass über das Trinkwassernetz vom
Wasserwerk zur Verfügung gestellt wird Damit sind Hydranten wichtige Lebensretter!

 

Die im Wasserwerk vorhandene Steuerungs- und Überwachungsanlage ist das Herzstück
unserer Versorgung. Hier laufen, im wahrsten Sinne des Wortes, alle Drähte zusammen. Die im Jahr 2004 komplett erneuerte elektrotechnische Anlage regelt und überwacht alle oben beschriebenen, technischen Einrichtungen zur Wasserversorgung.

Bei Störungen wird automatisch der diensthabende Mitarbeiter des Wasserwerkes verständigt. Die tägliche Kontrolle dieser Anlage ist selbstverständlich.

In der Holzheystraße befindet sich das Betriebs- und Bürogebäude des Wasserwerkes. Das aus der letzten Jahrhundertwende stammende, als Gaswerk erbaute Haupthaus, dient schon seit vielen Jahren  
dem Wasserwerk als Verwaltungsgebäude. Grundlegend saniert ist es heute ein Schmuckstück in Schwabmünchen  

Das Gebäude beherbergt neben dem Büro, der Werkstatt und dem Lager auch die Umkleide- und Aufenthaltsräume des Personals.

Das gemeinsam mit dem städtischen Bauhof genutzte, an das Gebäude angrenzende Areal dient als weitere Lagerfläche und Unterstand für die Einsatzfahrzeuge der städtischen Wasserversorgung.  

 

Formulare

Hinweis: Die Abrechnung der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist bei einem Eigentümerwechsel auch während des Jahres möglich und sinnvoll, um die geleisteten Vorauszahlungen (01.04.,01.07.,01.10.) anrechnen zu können. Dazu ist die Meldung des Wasserzählerstandes am Übergabe-/Auszugsdatum erforderlich.

Satzung, Gebühren und Rechtsvorschriften

Interessante Links zum Thema Trinkwasser

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