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Startseite » Bürgerservice » Lärmschutz bei Haus- und Gartenarbeiten

Lärm in Haus und Garten

Es kommt immer wieder zu Konflikten zwischen Nachbarn wegen Lärmbelästigungen. Es gibt einige gesetzliche Bestimmungen, welche die gegenseitigen Interessen der Bürger berücksichtigen sollen. Hier ist zunächst das Feiertagsgesetz zu beachten, wonach an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, vorgenommen werden dürfen. Außerdem besteht in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr ein allgemeines Ruhebedürfnis.

Ferner wurden in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Immissionsschutzwerte abgestuft nach Gebietsart festgelegt. Es gelten 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes (Wohn- und Schlafräume) folgende Immissionsschutzwerte (bitte beachten Sie, dass für seltene Ereignisse wie z. B. Stadtfeste, Volksfeste, Sportveranstaltungen höhere Grenzwerte gelten können):

 

Gebietsart Immissionsschutzwerte TA Lärm
Tageszeit (6 bis 22 Uhr) Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Kern-, Dorf- oder Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)

 

Besonders wegen der Belästigung durch Bauarbeiten und laute Geräte gehen bei der Stadt Schwabmünchen immer wieder Beschwerden ein. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Konfliktpotentials wurden Regelungen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgesetzt. Demnach dürfen in besonders schutzbedürftigen Gebieten, wie etwa Wohngebieten, motorbetriebene Geräte, die einen gewissen Lärmpegel aufweisen, wie z. B. Rasenmäher, Vertikutierer, Schredder und Fräsen, nur an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.

Für besonders laute Geräte wie z. B. Laubbläser gelten an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Genauere Informationen können beim Ordnungsamt der Stadt Schwabmünchen eingeholt werden.

In manchen Städten und Gemeinden gilt eine Mittagsruhe, in der ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verboten sind. Für die Stadt Schwabmünchen gibt es eine derartige Regelung nicht. Wir haben bisher davon abgesehen, eine solche bußgeldbewehrte Verordnung zu erlassen. Es ergeht aber die dringende Bitte, Haus- und Gartenarbeiten in der Zeit von 12 bis 14 Uhr zu vermeiden.

Die beste Lösung bei Konflikten wegen Lärmbelästigungen ist sicher die gegenseitige Rücksichtnahme und ein konstruktives Gespräch mit den Nachbarn.

005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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