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Bekanntmachung – Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 06.04.2025

Startseite » Amtliche Bekanntmachungen » Bekanntmachung – Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 06.04.2025
veröffentlicht am: 31. März, 2025
Beschreibung:

Bekanntmachung

Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 06.04.2025

In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:
- Fuggerstraße
- Luitpoldstraße
- Mindelheimer Straße (ab Einmündung Am Gerberbächle)
- Schrannenplatz

Ab 10:00 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Frühlingsfestes ein beidseitiges Haltverbot.

Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in den Veranstaltungsbereich einmünden.
An Parkplätzen stehen zur Verfügung:
- die Parkplätze an der Jahnstraße
- der Parkplatz an der Holzheystraße (Festplatz)
- der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen

Die Haltestellen des AVV „Altes Rathaus Süd“ und „Altes Rathaus Nord“ in der Fuggerstraße können während der Veranstaltung nicht angefahren werden. Als Ersatzhaltestelle dient die Bushaltestelle in der Holzheystraße (Haltestelle Festplatz).

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis für die Umleitung und Sperrung gebeten.

Schwabmünchen, 31.03.2025

Offenhalten der Ladengeschäfte anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 06.04.2025

Die Ladenöffnungszeiten für Sonntag, den 06.04.2025, sind anlässlich des Frühlingsfestes auf 12:30 bis 17:30 Uhr festgesetzt (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Schwabmünchen v. 27.07.2005).

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die  Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

Schwabmünchen, 31.03.2025

Müller
Erster Bürgermeister

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