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Startseite » Bürgerservice » eID-Karte

Allgemeine Informationen zur eID-Karte:

  • Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

Ausführliche Informationen zur eID-Karte erhalten Sie auf dem Personalausweisportal (siehe „Weiterführende Links“).

 

Gültigkeit

  • 10 Jahre

Beantragung der eID-Karte

 

Wichtige Hinweise

  • Die eID-Karte kann nur persönlich beantragt werden
  • Die Gebühr von 37,00 € ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten
  • Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • evtl. bisherige eID-Karte

 

Abholung der eID-Karte

 

Erforderliche Unterlagen

  • evtl. bisherige eID-Karte
  • Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • evtl. Vollmachtserklärung + gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
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