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Am Sonntag, 22. März 2026, findet die Stichwahl zum ersten Bürgermeister in Schwabmünchen statt.
Wählen bei der Stichwahl zum ersten Bürgermeister in Schwabmünchen
Wahlberechtigt sind alle Personen die auch im Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 08. März 2026 eingetragen waren.
Die Wahllokale sind am 22. März 2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Es werden keine Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 08. März 2026 gelten weiterhin. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist die Stimmabgabe dennoch möglich. Hierfür genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments, sofern ein Eintrag im Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 08. März 2026 besteht. Für den Fall, dass das zuständige Wahllokal nicht mehr bekannt ist, steht hier eine Übersicht zur Verfügung, aus der hervorgeht, welche Straßenzüge welchem Wahllokal zugeordnet sind.
Informationen zur Briefwahl
Wer bereits Briefwahl für die Kommunalwahl am 08. März 2026 beantragt hatte, bekommt automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugeschickt. Ausnahme: Wenn bei der Beantragung angegeben wurde, dass für die Stichwahl keine Briefwahlunterlagen zugeschickt werden sollen.
Die bereits beantragten Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab Donnerstag, 12. März 2026 verschickt.
Sie möchten noch per Briefwahl wählen (nur möglich, falls noch nicht beantragt)?
Der Online-Antrag (https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9772200) zum Beantragen von Briefwahlunterlagen ist bis 18. März 2026 12:30 Uhr freigeschalten.