Wetter auf Webseite einbinden - wetterlabs.de
Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Informationen:
Grundsätzlich gilt für den Handel mit Arzneimitteln die Apothekenpflicht. Dem Einzelhandel ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, freiverkäufliche Arzneimittel zu vertreiben:
Die Anzeigen nach § 67 Abs. 1 AMG werden von den Gemeinden entgegengenommen und an das zuständige Landratsamt weitergeleitet. (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZustVAMÜB).
Für weiter Informationen oder bei rechtlichen oder inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das staatliche Gesundheitsamt des Landratsamts Augsburg (Kontakt siehe weiterführende Links)