Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus,Zimmer 407, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung).
II.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 u. 67 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Kreditaufnahmen und zu den Verpflichtungsermächtigungen mit Schreiben vom 17.04.2026 erteilt.