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Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt und bestätigt, dass für die antragstellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Stadt Schwabmünchen bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).

Die Gebühr für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 25 €.

403

Herr

Eierle

Leitung Steuerstelle
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