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18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“

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veröffentlicht am: 4. September, 2023
Beschreibung:

18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“

 

Der Stadtrat der Stadt Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 05.07.2021, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 05.07.2021, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Anlass der 18. Änderung ist das Ziel der Stadt, im direkten Anschluss an bereits bestehende Gewerbegebiete nördlich der Kreisstraße A 30, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung kommunaler Gewerbeflächen zu schaffen. Da die geplante Nutzung zum Teil nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der nordöstliche Teil des Gebietes als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Gegenzug wird die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche im Nordwesten herausgenommen und kompensiert. Weiterhin erfolgt die angepasste Darstellung der Erschließungsstraße gemäß der Planung im Bebauungsplan.

 

Das Änderungsgebiet der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:

FNP 18 Lageplan

Abbildung: Lageplan Änderungsgebiet der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (nicht maßstäblich)

 

Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich von Schwabmünchen, südlich von Mittelstetten. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 7,9 ha umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 435/1-4, 435/5 (Teilbereich), 435/6 (Teilbereich), 443 (Teilbereich), 452 (Teilbereich), 453 (Teilbereich), 456 (Teilbereich) sowie 457 (Teilbereich), Gemarkung Mittelstetten.

Mit der Ausarbeitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Planungsbüro LARS consult, Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, 87700 Memmingen, beauftragt.

Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die Planungsunterlagen

 

vom 22.07.2021 bis einschließlich 03.09.2021

 

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

1. Auslage im Internet

Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/18FNP eingesehen werden.

Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.07.2021) sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

2. Auslage im Rathaus

Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG, zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Auf Grund der teilweisen Wiedereröffnung des Rathauses ist die Einsichtnahme weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rathaus der Stadt Schwabmünchen eingesehen werden:

Umweltbericht
  • Darstellung der Fachpläne und -gesetze (u.a. LEP, Regionalplan Augsburg)
  • Beschreibung der Bestandssituation und Auswirkungsprognose bei den folgenden Schutzgütern
    • Mensch und menschliche Gesundheit,
    • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    • Fläche
    • Boden
    • Wasser (Grund- und Oberflächenwasser)
    • Luft und Klima
    • Landschaft
    • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
  • Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung
  • Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Eingriffsregelung
  • Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen
umweltrelevante Stellungnahmen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

und der förmlichen Beteiligung gem § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  • zum Flächenverbrauch und -bedarf (Regierung von Schwaben)
  • zum Wasserrecht, Wasserversorgung, Grund- und Trinkwasserschutz, Bodenschutz, Abwasser, Niederschlagswasser, wild abfließendes Oberflächenwasser (Landratsamt Augsburg, Wasserwirtschaftsamt)
  • zum Immissionsschutz (Landratsamt Augsburg)
  • zum Brandschutz (Landratsamt Augsburg)
  • zum Naturschutz (Landratsamt Augsburg)
  • zum Denkmalschutz (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
  • zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen und Bodenschutz (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg; bayer. Bauernverband)
  • zur Verkehrssicherheit (Polizeidirektion Schwabmünchen)

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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