Stadt Schwabmünchen

Heute leider geschlossen
Suche
Suche

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Nördlich des Krankenhauses“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Startseite » Aktuelles » 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Nördlich des Krankenhauses“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
veröffentlicht am: 4. September, 2023
Beschreibung:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Nördlich des Krankenhauses“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Nördlich des Krankenhauses“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a)    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b)    Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 die 4. Änderung des Bebauungsplanes 01 „Nördlich des Krankenhauses“ in den jeweils gültigen Fassungen vom 15.12.2020 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 4136, Gemarkung Schwabmünchen.

Der Aufstellungsbeschluss wir hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes 01 „Nördlich des Krankenhauses“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der TSV Sportwelt einschließlich der verkehrlichen und grünordnerischen Einbindung ermöglichen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
BP01

Abbildung: Lageplan Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes 01 „Nördlich des Krankenhauses“ (nicht maßstäblich)

Für die 4. Änderung des Bebauungsplanes 01 „Nördlich des Krankenhauses“ wurde vom Planungsbüro Eger & Partner, Augsburg, ein Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.12.2020 erstellt. Die Planunterlagen vom 15.12.2020 sowie die schalltechnische Untersuchung vom 29.07.2020 werden gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

in der Zeit vom 25.01.2021 bis einschließlich 02.03.2021

ausgelegt.

1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/BP01 eingesehen werden.

Die Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie die schalltechnische Untersuchung sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.
Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch in einem separaten Raum bzw. auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Sollte das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen bleiben, können die Unterlagen weiterhin nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können
(§ 3 Abs.  2 Satz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nach oben scrollen
Skip to content