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Bekanntmachung
Verkehrsregelung Michaeli-Jahrmarkt
Anlässlich des Michaeli-Jahrmarktes von Donnerstag, den 24.09.2026 bis Dienstag, den 29.09.2026 ergeben sich folgende Verkehrsbeschränkungen:
1. In der Zeit von Dienstag, 22.09.2026, 08:00 Uhr, bis Freitag, 02.10.2026 12:00 Uhr, ist die Holzheystraße vom Kreuzungsbereich Sparkassenplatz bis zur evangelischen Kirche gesperrt.
In diesem Zeitraum können die AVV-Bushaltestellen am Alten Rathaus und an der Holzheystraße nicht bedient werden. Es wird auf die Haltestelle am Friedhof und auf die Ersatzhaltestelle in der Feyerabendstraße verwiesen.
Die Schulbushaltestelle an der Grundschule wird von Dienstag, den 22.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 02.10.2026 an die Hochfeldstraße auf Höhe des Bürgermeister-Bittinger-Wegs verlegt.
2. Am Donnerstag, 24.09.2026 wird von 17:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr der Schrannenplatz und die Museumstraße für die Zeit des Festumzugs gesperrt.
3. In der Zeit von Freitag, 25.09.2026, 08:00 Uhr, bis Dienstag, 29.09.2026, 12:00 Uhr, sind folgende Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt:
Gartenstraße, Museumstraße, Raiffeisenstraße, Schulstraße
Das Wohngebiet „Kroengelände“ ist in dieser Zeit nur über die Hochfeldstraße erreichbar, als Zufahrtsmöglichkeit wird der sog. „Quartiersplatz“ geöffnet.
4. Am verkaufsoffenen Sonntag, 27.09.2026 wird von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr der Straßenzug Fuggerstraße / Luitpoldstraße zwischen der einmündenden Apothekergasse und der einmündenden Mindelheimer Straße gesperrt.
Die Umleitung verläuft über die Lechfelder Straße, Breitweg, Bahnhofstraße.
5. Für die oben genannten Bereiche besteht ab Beginn der jeweiligen Sperrung ein beidseitiges Halteverbot.
6. Während der Markttage stehen folgende unbewachte Parkplätze zur Verfügung:
a) die Parkplätze an der Jahnstraße
b) der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis für die Verkehrsumleitung und Sperrung gebeten.
Offenhalten der Ladengeschäfte am Marktsonntag
Die Ladenöffnungszeiten für Sonntag, 27.09.2026, sind anlässlich des Michaeli-Jahrmarktes auf 12:30 bis 17:30 Uhr festgesetzt (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Schwabmünchen vom 27.07.2005).
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
Schwabmünchen, 01.09.2026
Schorer
Erster Bürgermeister