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Amtliche Bekanntmachung Öffnung der Grüngutannahmestelle

Startseite » Aktuelles » Amtliche Bekanntmachung Öffnung der Grüngutannahmestelle
veröffentlicht am: 2. März, 2026
Beschreibung:

Bekanntmachung

Grüngut- und Bauschuttannahmestelle

Die Bauschuttannahmestelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen!

Aufgrund einer Änderung der Ersatzbaustoffverordnung ist die Anlieferung von Bauschutt_derzeit nicht möglich. Es wird auf die privaten Entsorgungsunternehmen verwiesen, sh. Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Augsburg (awb):

www.awb-landkreis-augsburg.de/infos-tipps/private-entsorgungsunternehmen?branche=16

Ab Freitag, 06.03.2026, kann auf der Deponie am verlängerten Dreifaltigkeitsweg in Schwabmünchen nur Grüngut angenommen werden. 

Es gelten folgende Öffnungszeiten: 

Freitag von    15.00 – 18.00 Uhr

Samstag von    10.00 – 15.00 Uhr

Die Grüngutannahme der Stadt befindet sich auf dem Gelände der  Recyclinganlage der Firma Rinderle am verlängerten Dreifaltigkeitsweg und steht für die Anlieferung von häckselbaren Gartenabfällen und Wurzelstöcken zur Verfügung. Laub und Gras müssen getrennt vom Strauchschnitt angeliefert werden.

Gebühren für pflanzliche Abfälle (mengengenaue Abrechnung):

Wurzelstöcke je ganzer cbm 53,00 €

Sonstige pflanzliche Abfälle je ganzer cbm 19,00 €

Schwabmünchen, 26.02.2026

Müller

Erster Bürgermeister   

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