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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Fa. Dittrich & Co an der Krumbacher Straße“

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veröffentlicht am: 4. September, 2023
Beschreibung:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Erweiterung Gewerbegebiet Fa. Dittrich & Co an der Krumbacher Straße“

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 23.03.2021, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender und neuer gewerblicher Produktionsstätten für den Bestand und die Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Dittrich + Co im Nordwesten der Ortslage Schwabmünchen. Da das Plangebiet im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden und geplanten baulichen Entwicklung und Nutzung neben der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zur planungsrechtlichen Sicherung werden die überplanten Flächen im Bebauungsplan Nr. 46 als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes kann die bestehende Zufahrt an der Krumbacher Straße herangezogen werden, die in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes aufgenommen wurde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gewerbegebiet Fa. Dittrich & Co an der Krumbacher Straße“ ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:

Lageplan BP Dittrich
Abbildung: Lageplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gewerbegebiet Fa. Dittrich & Co an der Krumbacher Straße“ (nicht maßstäblich)

Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 1,37 ha. Er umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 2733 und 2734 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 2728, 2734/1, 5075/12 und 5075/13, jeweils Gemarkung Schwabmünchen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde die Arnold Consult AG, Kissing beauftragt.

Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die Planungsunterlagen

vom 08.04.2021 bis einschließlich 14.05.2021

zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.

Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/BP46 eingesehen werden.

Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 23.03.2021) sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.

2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Auf Grund der teilweisen Wiedereröffnung des Rathauses besteht weiterhin die Einsichtnahme nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.

  • Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Hydraulisches Gutachten im Rahmen des Wasserrechts, Projekt-Nr. 118202 vom 05.10.2020 mit hydraulischen Berechnungen zum Ist- und Plan-Zustand sowie zum Retentionsausgleich.
  • Landratsamt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Bescheid Az. 52.22-6451/01-2 V320 vom 10.02.2021, zur wasserrechtlichen Zulassung der Ausweisung eines neuen Baugebietes nach § 78 Abs. 2 WHG im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Singold.
  • Kiwa GmbH, Baugrundgutachten, Projekt Nr. A1733039 vom 03.07.2017 mit der Einstufung der (hydro)geologischen Verhältnisse innerhalb des Plangebietes.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Schreiben vom 14.08.2017 und 29.03.2019, zum Konflikt der geplanten Gebäudehöhe mit dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung; mögliche negative Auswirkungen auf die nördlich angrenzende Fläche durch Beschattung und Veränderungen im Wasserhaushalt.
  • Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 14.08.2017 und 29.03.2019, mit Anmerkungen zur Einschränkung der Ertragsfähigkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (Pferdeweide) sowie zur Beschattung und Entwässerung auf dem nördlich angrenzenden Grundstück.
  • Landratsamt Augsburg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 10.08.2017, zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten am nächstgelegenen Immissionsort; erneute Prüfung der Immissionsrichtwerte im Rahmen künftiger Genehmigungsverfahren erforderlich.
  • Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.06.2018 und 15.03.2019, mit Anmerkungen zur Ein- und Durchgrünung (keine ausreichende Eingrünung); Belange des Naturschutzes hier Orts- und Landschaftsbild werden dauerhaft beeinträchtigt, Aufnahme der Inhalte zur Begrünung aus dem Antrag auf Baugenehmigung zum „Neubau einer Produktions- und Lagerhalle“, Anmerkungen zum Textteil (Hinterpflanzung von Zäunen, Artenliste Gehölze) und zur Begründung (Ausgleichsberechnung, externe Ausgleichsmaßnahmen, Aufnahme Ergebnisse Ausgleichsberechnung aus Baugenehmigung zum Neubau einer Produktions- und Lagerhalle vom 31.03.2017).
  • Landratsamt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Schreiben vom 21.08.2017 und 12.03.2019, zur Lage des Plangebietes im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Singold und den zu erfüllenden Ausnahmekriterien nach § 78 WHG, zu Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet und zur Niederschlagswasserversickerung.
  • Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde und Regionaler Planungsverband Augsburg, Schreiben vom 01.08.2017 und 11.03.2019, zur Lage des Plangebietes im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Singold und im Vorranggebiet für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (WVR Hochwasser) Nr. H 15.
  • Staatliches Bauamt Augsburg, Schreiben vom 23.08.2017 und 25.02.2019, zur erforderlichen Eingrünung des Plangebietes gegenüber der Staatsstraße, zum Verbot der Entwässerung auf das Straßengrundstück, zu möglichen einwirkenden Staub-, Lärm-, und Abgaseinwirkungen aus dem Straßenverkehr auf der Staatsstraße.
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 23.05.2018 und 15.03.2019, mit Hinweisen zur Wasserversorgung, zum Grundwasserschutz, zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung (DWA-M 153 und -A 138) sowie zur Lage des Plangebietes im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Singold (Bedenken gegenüber der Planung).

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Bei der Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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