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Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Aushub-, Boden- und Abbruchmaterialien östlich Mittelstetten“
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 14.05.2024, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Aushub-, Boden- und Abbruchmaterialien östlich Mittelstetten“, bestehend aus Planzeichnungen, Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 14.05.2024, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Durch die veränderte Gesetzgebung zum Bodenschutz besteht im Planungsgebiet ein hoher Bedarf an Zwischenlagerflächen von Aushub-, Boden- und Abbruchmaterial und zu beprobendem Material, der durch den Zwischenlagerplatz der Stadt Schwabmünchen allein nicht mehr gedeckt werden kann. Deshalb soll die bereits genehmigte Lagerfläche auf der Fl.Nr. 409, Gemarkung Mittelstetten auf der angrenzenden Fl.Nr. 408, 410 (Teilfläche) und 410/1 (Teilfläche), Gemarkung Mittelstetten ausgedehnt werden. Für das Vorhaben wird der Flächennutzungsplan der Stadt Schwabmünchen entsprechend geändert, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt, sowie ein Antrag für eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz eingereicht.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan
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