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Neuerlass der Satzung der Stadt Schwabmünchen über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung)

Startseite » Aktuelles » Neuerlass der Satzung der Stadt Schwabmünchen über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung)
veröffentlicht am: 6. August, 2025
Beschreibung:

Neuerlass der Satzung der Stadt Schwabmünchen über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung).

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 08.07.2025 die Satzung der Stadt Schwabmünchen über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung) neu erlassen, die am 01.09.2025 in Kraft tritt.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Schwabmünchen über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kfz- und Fahrradstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 05.06.2019 außer Kraft.

Die Satzung wird im Rathaus (Zimmer 205) in der Zeit vom 04.08.2025 bis 29.08.2025 niedergelegt und auf diese Weise ortsüblich amtlich bekannt gemacht.

Die ab dem 01.09.2025 gültige Satzung finden Sie hier.

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