Wetter auf Webseite einbinden - wetterlabs.de
Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Bewerbungen für den Michaeli-Jahrmarkt Schwabmünchen
vom 25.09.2025 bis 30.09.2025
Bewerbungen für den Michaeli-Jahrmarkt 2025 sind für das Volksfest bis spätestens 31.01.2025 und den Jahrmarkt bis spätestens 31.03.2025 (Ausschlussfrist – maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter) zu richten an:
Stadt Schwabmünchen
SG I/4
Fuggerstraße 50
86830 Schwabmünchen
Bewerbungen, welche nach der Ausschlussfrist eingehen, erhalten automatisch eine Absage wegen Nichteinhaltung der Bewerbungsfrist.
Gehen mehr Anträge ein als Bewerber aufgrund der Platzverhältnisse unter Berücksichtigung der betrieblichen Sicherheit zugelassen werden können, so orientiert sich die Erteilung von Zulassungen am Gesamtbild der Veranstaltung. Anziehungskraft, Platzbedarf, Behindertenfreundlichkeit,
Familienfreundlichkeit, Gestaltung, Erscheinungsbild, Warenangebot (insbesondere für den Jahrmarkt), Tradition, Neuheit, bisherige Vertragserfüllung und Zuverlässigkeit (insbesondere Zahlungsmoral, Pünktlichkeit, Einhaltung von Auflagen), Volksfest- bzw. Markterfahrung, Engagement für die Veranstaltung, persönliche Präsentation, und absehbare Kundenfreundlichkeit werden bei der Auswahl geeigneter Beschicker berücksichtigt. Die ausführliche Bewertungsmatrix für das Volksfest ersehen Sie im Internet unter https://schwabmuenchen.de – Aktuelles – „Bewerbungen für den Michaeli-Jahrmarkt“.
Für die Bewerbungen zum Volksfest sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei Bewerbungen für den Jahrmarkt ist der laufende Frontmeter des Standes, ggf. die Standnummer des Vorjahres, das Warenangebot und der Strombedarf anzugeben, wenn möglich auch mit Bildmaterial. Bewerbungen können per E-Mail unter jahrmarkt@schwabmuenchen.de eingereicht werden. Die Entscheidung über eine Zulassung zur Veranstaltung erfolgt nur bei fristgerechtem Vorliegen vollständiger Bewerbungsunterlagen je Bewerbung innerhalb von drei Monaten nach Bewerbungsschluss.
Die Entscheidungsfrist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.