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Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente ab 01. Mai 2025

Startseite » Aktuelles » Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente ab 01. Mai 2025
veröffentlicht am: 30. April, 2025
Beschreibung:

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Ausgedruckte Lichtbilder sind gesetzlich nicht mehr zugelassen um eine Manipulation des Bildes auszuschließen.

Sie haben die Möglichkeit, ein digitales Lichtbild vorab in zertifizieren Fotostudios / Drogeriemärkten aufnehmen zu lassen. Hier bekommen Sie einen QR-Code ausgehändigt, mit dem die Passbehörde das Lichtbild abrufen kann. In Schwabmünchen können Sie digitale Lichtbilder derzeit beim Drogeriemarkt "dm" und beim Fotostudio "Thomas Hillenbrand" anfertigen lassen.

Alternativ können Sie das digitale Lichtbild direkt im Rathaus an einem Selbstbedienungsterminal im Eingangsbereich erstellen (siehe anhängende Anleitung). Die Gebühr für die Erstellung des Lichtbilds am Selbstbedienungsterminal beträgt 6,00 €. Nachdem Sie dort das Lichtbild erstellt haben, können Sie das Dokument im Bürgerbüro auf Zimmer 005 des Rathauses beantragen.

Ausführliche Informationen zum Personalausweis und Reisepass erhalten Sie auf dem Personalausweisportal (https://www.personalausweisportal.de/).

Download für die Anleitung für das Selbstbedienungsterminal

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