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Öffentliche Aufforderung zur Einzahlung der Grundsteuer, Gewerbesteuer

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veröffentlicht am: 9. Januar, 2025
Beschreibung:

1.Öffentliche Aufforderung zur Einzahlung der Grundsteuer, Gewerbesteuer

Am 15.02.2025 sind zur Einzahlung fällig:

  1. Grundsteuer A und B: 1. Vierteljahr 2025
  2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 1. Vierteljahr 2025

Wir weisen darauf hin, dass die genannten Steuern und Gebühren bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnen. Als bequeme und einfache Zahlungsweise empfehlen wir das Bankeinzugsverfahren. Einzugsermächtigungen hierzu werden von der Stadtkasse entgegengenommen.

2. Festsetzung der Grundsteuer für 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Auf Grundlage der abgegebenen Grundsteuererklärungen wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der Stadt Schwabmünchen übermittelt.

Auf dieser Basis erstellt die Stadt Schwabmünchen Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht.

Zudem wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2024 die Hebesätze der Stadt Schwabmünchen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 360 v. H. sowie Grundsteuer B (Haus- und Grundbesitz) auf 360 v. H. zum 01.01.2025 festgesetzt.

3. Hundesteuer 2025

Am 01.01.2021 ist die Hundesteuersatzung der Stadt Schwabmünchen in Kraft getreten. Nach dieser Satzung ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen über 4 Monate alten Hund bei der Stadtverwaltung anzumelden. Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes wird ein Hundezeichen ausgegeben. 

Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies

unverzüglich nachzuholen und zwar über das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Schwabmünchen oder im Rathaus, Zimmer Nr. 402.

4. Abfallbeseitigung

Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden im Landkreis Augsburg.

In diesem Zusammenhang haben alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide sowie die Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal erhalten. Hierüber erfolgen ab sofort alle An-, Ab- und Ummeldungen für alle Tonnenarten.

Bei Fragen und Anfragen steht der Bürgerservice des AWB unter der Tel. 0821/3102-3211 zur Verfügung.

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