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Am 8. Marz 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt.
Die Bürger der Stadt Schwabmünchen wählen die 24 Mitglieder des neuen Stadtrates und den Ersten Bürgermeister der Stadt Schwabmünchen sowie die 70 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Augsburg und die Landrätin oder den Landrat des Landkreises Augsburg.
Weitere Informationen zur Landratswahl und Kreistagswahl des Landkreises Augsburg finden sie auf der Seite des Landratsamt Augsburg.
Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeister- oder Landratsstichwahl würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergegangenen Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Wer zum Stichtag am 25. Januar 2026 die Wahlvoraussetzungen erfüllt wird automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Schwabmünchen eingetragen.
Am 02. Februar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.
Informationen zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt werden. Daher beginnt ab dem 16. Februar 2026 der Versand von Briefwahlunterlagen. Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen.
Ausführliche Informationen zur Briefwahl
Der Online-Antrag zum Beantragen von Briefwahlunterlagen ist ab dem 02. Februar 2026 freigeschaltet
Wählen bei der Kommunalwahl in Schwabmünchen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger die das 18 Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten in Schwabmünchen bzw. im Landkreis Augsburg eine Wohnung innehaben oder sich mit dem Schwertpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahllokale sind am 08. März 2026 von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Schwabmünchen ist in 14 Urnenwahlbezirke eingeteilt. Welchem Abstimmungsraum Sie zugeordnet sind, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Umfassende Informationen zum Wahlsystem und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten Sie auf den Seiten des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Landesamt für Statistik
Weiterführende Links und Informationen:
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
Bayerische Landeszentrale für Politische Information - Kommunalwahlen in Bayern