Am 15.05.2024 sind zur Einzahlung fällig:
1. Grundsteuer A und B: 2. Vierteljahr 2024
2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 2. Vierteljahr 2024
3. Abfallentsorgungsgebühren: 2. Vierteljahr 2024
Wir weisen darauf hin, dass die genannten Steuern und Gebühren bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnen. Als bequeme und einfache Zahlungsweise empfehlen wir das Bankeinzugsverfahren. SEPA-Lastschriftmandate hierzu werden von der Stadtkasse entgegengenommen.