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Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 17.03.2024

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veröffentlicht am: 13. März, 2024
Beschreibung:

In der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:
- Fuggerstraße
- Luitpoldstraße
- Mindelheimer Straße (ab Einmündung Am Gerberbächle)
- Schrannenplatz
Ab 10:00 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Frühlingsfestes ein beidseitiges Haltverbot. Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in den Veranstaltungsbereich einmünden. An Parkplätzen stehen zur Verfügung:
- die Parkplätze an der Jahnstraße
- der Parkplatz an der Holzheystraße (Festplatz)
- der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen
Die Haltestellen des AVV „Altes Rathaus Süd“ und „Altes Rathaus Nord“ in der Fuggerstraße können während der Veranstaltung nicht angefahren werden. Als Ersatzhaltestelle dient die Bushaltestelle in der Holzheystraße (Haltestelle Festplatz).
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis für die Umleitung und Sperrung gebeten.

Schwabmünchen, 12.03.2024

Müller
Erster Bürgermeister

 

Offenhalten der Ladengeschäfte anlässlich des Frühlingsfestes am Sonntag, den 17.03.2024

Die Ladenöffnungszeiten für Sonntag, den 17.03.2024, sind anlässlich des Frühlingsfestes auf 12:30 bis 17:30 Uhr festgesetzt (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Schwabmünchen v. 27.07.2005). Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

Schwabmünchen, 12.03.2024

Müller
Erster Bürgermeister

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