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Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Hier können Sie über folgenden Link einen Wahlscheinantrag online stellen, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises wählen wollen:
Sie können den Antrag auch schriftlich oder persönlich bei uns im Rathaus stellen.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, geben Sie diese bitte entsprechend an.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).