Stadt Schwabmünchen

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Bauantrag

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Hinweise zur Einreichung von Bauantragsunterlagen

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer
Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung
oder Nutzungsänderung nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.


Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu
verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Augsburg
einzureichen. Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung.


Erläuterungen zum Antrag auf isolierte Befreiung:
Soll bei der Errichtung von nicht der Genehmigungspflicht unterliegenden baulichen Anlagen
(sog. verfahrensfreie Vorhaben, Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes,
einer sonstigen städtebaulichen Satzung (z.B. Einfriedungssatzung oder Stellplatzsatzung) oder
von bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z.B. Abstandsflächenvorschriften) abgewichen
werden, ist die Zulassung schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen (vgl. Art. 63 Abs.
2 BayBO).

Über die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Abweichung von
der örtlichen Bauvorschrift im Sinne des Art. 81 BayBO entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben
die Stadt Schwabmünchen. Erteilt sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nach Art. 63
Abs. 3 Satz 1 BayBO unterrichtet sie das Landratsamt.
Ist für das verfahrensfreie Vorhaben eine Abweichung von anderen bauordnungsrechtlichen
Anforderungen erforderlich, z. B. Abstandsflächenregelung, entscheidet darüber das Landratsamt
Augsburg in einem gesonderten Verfahren. Weitere Informationen finden Sie unter dem
folgenden Link auf der Homepage des Landratsamtes Augsburg: https://www.landkreis-augsburg.de/service-amt/bauen/bauen-rechtlich/bauleitplanung-bauordnung-rechtlich/isolierte-abweichung/

 

 

Weitere Bauherren-Infos finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für
Wohnen, Bau und Verkehr sowie auf der Seite des Landratsamtes Augsburg.


Sobald der Bauantrag durch das Landratsamt Augsburg genehmigt wurde und Sie einen
Genehmigungsbescheid erhalten haben, sollten folgende Informationen während und nach dem
Bau beachtet werden:


Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen


Diese Informationen zeigen die Aufgaben, welche während des Baus erfüllt werden sollten.


Hinweise für Beiträge und Bezugsfertigkeit


Durch genehmigte Bauvorhaben können Herstellungsbeiträge ausgelöst werden, diesen muss der
Bauherr als Beitragspflichtiger nachkommen.


Informationen zur Anmeldung an die kommunale Abfallbeseitigung


Die Grundstückseigentümer im Landkreis sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche
Abfallentsorgung anzuschließen. Die Informationen hierfür finden Sie auf der Seite
des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreis Augsburg.

  • Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn das Vorhaben
     im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

Der Bauherr hat einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 der Bayerischen
Bauordnung eingereicht.

Daher sind nach Genehmigungsschreiben der Stadt Schwabmünchen folgende Formulare und
Hinweise für die Bauherrenschaft einzureichen und zu beachten:

Baubeginnsanzeige:
Der Baubeginn beziehungsweise der Beginn der Abbrucharbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde
mindestens eine Woche vorher mit der Baubeginnsanzeige mitzuteilen.
Link: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige.pdf

Anzeige der Nutzungsaufnahme:
Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen
vorher anzuzeigen.
Link: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-08_nutzungsaufnahme.pdf

Einmessbestätigung:
Vor Baubeginn muss die Grundfläche und Höhenlage der baulichen Anlage abgesteckt sein und
die Einhaltung auf Verlangen der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
Link: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Bauwesen/Einmessbestaetigung_2020.pdf

Bestätigung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß der Anlage 2 BauVorlV:
Der Ersteller des Standsicherheitsnachweises hat bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei
Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude
sind, mit einer Höhe von mehr als 10 Metern zu prüfen, ob alle Kriterien des Kriterienkatalogs
erfüllt sind.
Link: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01a_kriterienkatalog.pdf 

Bauerlaubnisanzeige nach § 662 Abs. 3 RVO:
Link: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Bauwesen/Bauerlaubnisanzeige_2020.pdf

Wichtiger Hinweis der Stadt für Beiträge und Bezugsfertigkeit:
Dokument
Faltblatt zur Gebäudeeinmessung:
Link: https://www.vermessungsamt-augsburg.de/file/pdf/1778/Faltblatt_Geb%C3%A4udeeinmessung.pdf

Information zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen:
Link: BAuA – Arbeitsstätten – Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen und koordinieren – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Broschüre der Berufsgenossenschaft:
Link: https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/i_gutge.pdf

Merkblatt der Berufsgenossenschaft:
Link: Informationen für neue Bauherrinnen und Bauherren | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Berufsgenossenschaft zur Online-Anmeldung:
Link: Online ausfüllen | Ihre Antwort (bgbau.de)

Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm:
Link: Lärm von Geräten, Maschinen & sonstigen Quellen, Lärmschutzverordnungen | Landkreis Augsburg (landkreis-augsburg.de)

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
Link: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Wasserangelegenheiten/Anzeige_zum_Umgang_mit_wassergefaehrdeten_Stoffen_2019.pdf

LEW für den Netzanschluss:

Link: Netzanschluss: Wissenswertes für Bauherren | LVN (lew-verteilnetz.de)

Energieberatung des Landratsamtes Augsburg:
Link: Energieberatung & mehr | Landkreis Augsburg (landkreis-augsburg.de)

Telekom für den Hausanschluss:
Link: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/bauherren-service-video

Merkblatt zur Schwarzarbeit am Bau:
Link: https://www.lbb-bayern.de/fileadmin/merkblaetter/201403-LBB-Merkblatt-Schwarzarbeit-am-Bau_01.pdf#search=%22Schwarzarbeit%20am%20Bau%22

Informationsblatt der Kriminalpolizei Augsburg:
Link: Die Bayerische Polizei – Sicherheitstechnische Prävention – Einbruchschutz (bayern.de)

Informationen zur Anmeldung an die kommunale Abfallbeseitigung
Link: https://www.awb-landkreis-augsburg.de/

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