Abfallgebühren: Neuer Zahlungsempfänger
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veröffentlicht am: 5. Dezember, 2024
Beschreibung:
Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte am 15.11.2024 wurden noch an die Gemeinde geleistet.
Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.
Denken Sie bitte daran, dass ein bestehender Dauerauftrag für die Abfallgebühren an die Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden muss und zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den AWB zu leisten sind.
Daueraufträge für Abwasser, Kanal oder Grundsteuern sind hiervon nicht betroffen. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Gemeinden.
Bestehende SEPA-Mandate für die Abfallgebühren, die Sie bisher der Gemeinde erteilt haben, müssen von Ihnen nicht gelöscht werden. Diese laufen bei den Gemeinden automatisch zum 31.12.2024 aus.
SEPA-Mandate für Abwasser-, Kanalgebühren oder Grundsteuern gelten auch über den 31.12.2024 hinaus. Diese Zahlungen gehen weiterhin an die Gemeinden. Lediglich die Abfallgebühren werden dann nicht mehr von der Gemeinde eingezogen.
Folgendes ist hinsichtlich der Daueraufträge und SEPA-Mandate für die Abfallgebühren ab 01.01.2025 zu beachten:
Möchten Sie die Abfallgebühren per Dauerauftrag an den AWB zahlen, ist von Ihnen bei Ihrer Bank ein neuer Dauerauftrag an den AWB einzurichten.
SEPA-Mandate für die Abfallgebühren können ganz einfach online über das neue Bürgerportal des AWB eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per Post an uns gesendet werden.
Die Zugangsdaten zu unserem neuen Online-Bürgerportal finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten. Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden. Eine Sperrmüllkarte gibt es ab2025 nicht mehr.
Selbstverständlich hilft unser Bürgerservice bei allen Anliegen rund um die Abfallwirtschaft im
Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.