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Bekanntmachung § 3 Abs. 2 BauGB BP Mittelstetten Nr. 5 Original

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veröffentlicht am: 28. Juni, 2024
Beschreibung:

Bekanntmachung

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für

Aushub-, Boden- und Abbruchmaterialien östlich Mittelstetten“

Der Stadtrat der Stadt Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 14.05.2024, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Aushub-, Boden- und Abbruchmaterialien östlich Mittelstetten“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 14.05.2024, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Durch die veränderte Gesetzgebung zum Bodenschutz besteht im Planungsgebiet ein hoher Bedarf an Zwischenlagerflächen von Baugrubenaushub und zu beprobendem Aushub- und Abbruchmaterial, der durch den Zwischenlagerplatz der Stadt Schwabmünchen allein nicht mehr gedeckt werden kann.
Deshalb soll die bereits genehmigte Lagerfläche auf der Fl.Nr. 409, Gemarkung Mittelstetten auf der angrenzenden Fl.Nr. 408, 410 (Teilfläche) und 410/1 (Teilfläche), Gemarkung Mittelstetten erweitert werden. Zur sicheren Zwischenlagerung von Materialien unbekannter oder potenziell problematischer Zusammensetzung bis zur Beprobung ist die Vollversiegelung von Teilflächen und deren Überbauung mit einer Überdachung vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Aushub-, Boden- und Abbruchmaterialien östlich Mittelstetten“ ergibt sich aus dem folgenden Lageplan

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