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Bekanntmachung
der Stadt Schwabmünchen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet
Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“ beschlossen. Der Vorentwurf der 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 12.11.2024 wurde gebilligt und beschlossen .
Gleichzeitig wurde in der vorgenannten Sitzung am 12.11.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan mit einer Fläche von insgesamt ca. 0,53 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 435/13, 435/14 (Teilbereich), 435/23, 435/24, 443/3, 456/2, Gemarkung Mittelstetten.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV - östlich des V-Marktes und nördlich der A30", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 12.11.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
ausgelegt.
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/BP47 eingesehen werden und sind im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch an bauleitplanung@schwabmuenchen.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m Art. 4 BayDSG gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schwabmünchen, 14.11.2024
Müller
Erster Bürgermeister