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Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Schwabmünchen (Hebesatzsatzung)
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Schwabmünchen (Hebesatzsatzung) erlassen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Die Satzung wird im Rathaus (Zimmer 205) in der Zeit vom 19.11.2024 bis 10.12.2024 niedergelegt und auf diese Weise ortsüblich amtlich bekannt gemacht.
Schwabmünchen, 18.11.2024