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Startseite » Amtliche Bekanntmachungen » Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Faschingsumzugs am 04.03.2025
veröffentlicht am: 25. Februar, 2025
Beschreibung:

Bekanntmachung

Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Faschingsumzugs am 04.03.2025

In der Zeit von 15.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:

  • Lechfelder Straße
  • Fuggerstraße
  • Luitpoldstraße - bis zur Einmündung Mindelheimer Straße -

Der Schrannenplatz bleibt anlässlich der Kehrausparty bis 24.00 Uhr gesperrt.
Auf diesen Straßen besteht zu den oben genannten Zeiten ein beidseitiges Haltverbot.
Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in die Umzugsstrecke einmünden.

Von 14:30 Uhr bis 20:30 Uhr können die AVV-Bushaltestellen Osram, Sägewerk, Altes Rathaus und Festplatz nicht bedient werden. Es werden Ersatzhaltestellen in der Römerstraße (Höhe Osram-Parkplatz) und in der Feyerabendstraße eingerichtet.

An Parkplätzen stehen zur Verfügung:

  • die Parkplätze an der Jahnstraße (Eisplatz)
  • der Festplatz an der Holzheystraße
  • der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen

Verordnung und Allgemeinverfügung anlässlich des Faschingsumzugs am 04.03.2025
Auf die Verordnung der Stadt Schwabmünchen vom 23.01.2017 (einsehbar unter www.schwabmuenchen.de) und die nachfolgende Allgemeinverfügung wird verwiesen.

Schwabmünchen, 25.02.2025

Müller
Erster Bürgermeister

Allgemeinverfügung

Faschingsverordnung

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