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Bekanntmachung: Verkehrsbeschränkungen und Ladenöffnung anlässlich des Weinfestes am 25.10.2026

Startseite » Amtliche Bekanntmachungen » Bekanntmachung: Verkehrsbeschränkungen und Ladenöffnung anlässlich des Weinfestes am 25.10.2026
veröffentlicht am: 24. September, 2026
Beschreibung:

Stadtlogo Schwabmünchen

Bekanntmachung

Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Weinfestes am 25.10.2026

In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr sind folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:

  • Fuggerstraße (ab der nördlichen Einmündung Frauenstraße)
  • Luitpoldstraße (ab der Einmündung Mindelheimer Straße)
  • Schrannenplatz

Für den Durchgangsverkehr gesperrt sind ferner sämtliche Nebenstraßen, die in den Veranstaltungsbereich einmünden.

Ab 09:30 Uhr besteht auf diesen Straßen bis zur Beendigung des Weinfestes ein beidseitiges Haltverbot.

Die Umleitung verläuft über die Lechfelder Straße, Breitweg, Hochfeldstraße, Bahnhofstraße & Feyerabendstraße.

An Parkplätzen stehen zur Verfügung:

  • die Parkplätze an der Jahnstraße
  • der Parkplatz an der Holzheystraße (Festplatz)
  • der Parkplatz bei den Leonhard-Wagner-Schulen

Die Haltestellen des AVV „Altes Rathaus Süd“ und „Altes Rathaus Nord“ in der Fuggerstraße und die Haltestelle „Festplatz“ in der Holzheystraße können während der Veranstaltung nicht angefahren werden. Als Ersatzhaltestelle dient die Haltestelle „Friedhof“ in der Hochfeldstraße.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis für die Umleitung und Sperrung gebeten.


Offenhalten der Ladengeschäfte anlässlich des Weinfestes am 25.10.2026

Die Ladenöffnungszeiten für Sonntag, den 25.10.2026, sind anlässlich des Weinfestes auf 12:30 bis 17:30 Uhr festgesetzt (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Schwabmünchen v. 27.07.2005).

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

Schwabmünchen, 06.10.2026

Schorer
Erster Bürgermeister

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