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Startseite » Amtliche Bekanntmachungen » Öffentliche Aufforderung zur Einzahlung der Grundsteuer, Gewerbesteuer und Abfallentsorgungsgebühren
veröffentlicht am: 4. April, 2025
Beschreibung:

Am 15.05.2025 sind zur Einzahlung fällig:

  1. Grundsteuer A und B: 2. Vierteljahr 2025
  2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 2. Vierteljahr 2025

Wir weisen darauf hin, dass die genannten Steuern und Gebühren bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnen. Als bequeme und einfache Zahlungsweise empfehlen wir das Bankeinzugsverfahren. SEPA-Lastschriftmandate hierzu werden von der Stadtkasse entgegengenommen.

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