Öffentliche Aufforderung zur Einzahlung der Grundsteuer, Gewerbesteuer und Abfallentsorgungsgebühren
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veröffentlicht am: 10. April, 2026
Beschreibung:

Am 15.05.2026 sind zur Einzahlung fällig:
- Grundsteuer A und B: 2. Vierteljahr 2026
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 2. Vierteljahr 2026
Wir weisen darauf hin, dass die genannten Steuern und Gebühren bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten sind. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnen. Als bequeme und einfache Zahlungsweise empfehlen wir das Bankeinzugsverfahren. SEPA-Lastschriftmandate hierzu werden von der Stadtkasse entgegengenommen.

