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Startseite » Bürgerservice » An-, Um-, Abmeldung Wohnsitz

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (Online oder persönlich).

Elektronische Wohnsitzanmeldung (Online)

Sie können in Schwabmünchen Ihre Wohnsitzanmeldung schnell und unkompliziert von zuhause oder unterwegs erledigen. Der Antrag wird automatisch an unser Einwohnermeldeamt übermittelt und anschließend erhalten Sie digital ihre Meldebestätigung. Der Adressaufkleber für den Personalausweis bzw. Reisepass kommt per Post zu Ihnen.

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und Ihre Registrierung bei BayernID oder BundID.

Außerdem benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN
  • ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp ab Version 2.3.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
  • die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist

Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit der eID-Karte möglich.

Den Link für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Online-Vorgang“
Noch keine Bayern-ID oder Bund-ID? Die Anleitung finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Persönliche Meldung im Bürgerbüro

Benötigte Unterlagen

  • Alle gültigen Ausweisdokumente der meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (zu finden unter „Formulare“)

Voraussetzungen

  • Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und minderjährigen Kindern, die gemeinsam zu- bzw. umziehen, können von einem erwachsenen Familienmitglied gemeldet werden.
  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Dieser befindet sich dort, wo Sie die überwiegende Zeit verbringen.
  • Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes: Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung am Haupt-/ oder Nebenwohnsitz erfolgen.

Wenn Sie selbst verhindert sind

  • Alle gültigen Ausweisdokumente der meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (zu finden unter „Formulare“)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes An- bzw. Ummeldeformular oder Abmeldeformular
  • Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung
  • Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte das Formular Statuswechsel
  • Vollmacht und Ausweisdokumente des Vollmachtnehmers

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.

Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:

  • Abmeldung des Wohnsitzes
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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