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Antrag auf Briefwahl / Wahlschein

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Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Wir verschicken die Briefwahlunterlagen, sobald die Unterlagen dafür vollständig bei uns vorliegen. Das kann auch erst kurz vor der Wahl sein. Das ist unabhängig davon, wie früh Sie den Antrag stellen. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.

Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.

Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl online beantragen. Beachten Sie bitte, dass bei einem Antrag, der erst kurz vor dem Wahltag gestellt wird, nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen. Sie gelangen zum Online-Antrag in der Rubrik Online-Vorgänge.

Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich weg.
Alternativ gibt es ein Antragsformular zum Download.
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Montag vor der Wahl, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Postbekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden.

Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen zwei bis drei Wochen vor der Wahl auch persönlich im Bürgerbüro abholen. Die Abholung ist bis 15 Uhr am Freitag vor der Wahl möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in den Hausbriefkasten einwerfen.

Briefwahlunterlagen von anderen abholen lassen
Ist nur mit Vollmacht möglich!
Sie können dazu das Formular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nehmen. Das Formular ist auf der Rückseite. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.

 

005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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