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Allgemeine Informationen zum Führungszeugnis
Das Führungszeugnis, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis gibt es in verschiedenen Ausführungen
Ein einfaches Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird an die antragstellende Person übersandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Auch das erweiterte Führungszeugnis kann unmittelbar an eine Behörde übersandt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung derzeit nur für einfache Führungszeugnisse NB möglich ist. Den Online-Antrag finden Sie unter „Online- Vorgang“.
Die Beantragung von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde oder die Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist nur durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.
Weitere Informationen erhalten sie auch beim Bundesamt für Justiz.
Die Gebühr für Führungszeugnis beträgt 13,00 €.
Erforderliche Unterlagen
> Gültiges Ausweisdokument
Bei erweitertem Führungszeugnis zusätzlich
> Bestätigung das ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist