Allgemeine Informationen zur eID-Karte:
- Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Ausführliche Informationen zur eID-Karte erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Gültigkeit
Beantragung der eID-Karte
Wichtige Hinweise
- Die eID-Karte kann nur persönliche beantragt werden
- Die Gebühr von 37,00 € ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten
- Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen Erforderliche Unterlagen
- Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- evtl. bisherige eID-Karte
Abholung der eID-Karte
Erforderliche Unterlagen
- bisherige eID-Karte
- Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- evtl. Vollmachtserklärung + gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten