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Startseite » Bürgerservice » Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen zur Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 25,00 €.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des Gewerbetreibenden oder der Gesellschafter (Kopie)
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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