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Startseite » Bürgerservice » Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen zur Gewerbeabmeldung 

 

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. 

 

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

 

Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 25,00 €.

 

 

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, ist keine Abmeldung am bisherigen Standort erforderlich. Sie müssen Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden. Die Behörde des neuen Standortes übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. 

 

Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des Gewerbetreibenden oder der Gesellschafter (Kopie)
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
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