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Startseite » Bürgerservice » Gewerbeanmeldung

Allgemeine Informationen zur Gewerbeanmeldung 

 

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde in der die Tätigkeit ausgeübt wird erforderlich (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung – GewO). 

 

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens. 

 

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

 

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich.

 

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

 

Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert. Um die Steuer-Nr. für Ihr Gewerbe zu erhalten, müssen Sie sich umgehen über ELSTER beim Finanzamt registrieren.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des Gewerbetreibenden oder der Gesellschafter (Kopie)
  • Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • bei GbR: Gesellschaftsvertrag
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerbe: Erlaubnis oder Eintrag bei der Handwerkskammer
  • bei Überwachungsbedürftigen Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Kosten

  • 35,00 € für die Anmeldung eines Einzelunternehmens
  • 40,00 € für die Anmeldung einer Juristischen Person
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