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Gewerbeummeldung

Startseite » Bürgerservice » Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen zur Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung wird notwendig, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen
  • die Tätigkeit Ihres Gewerbes erweitern
  • die Tätigkeit Ihres Gewerbes wechseln
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn Sie

  • eine Tätigkeit Ihres Betriebs aufgeben
  • sich Ihre Wohnanschrift bzw. wie juristischen Personen die Wohnanschrift eines Gesellschafters ändert
  • die Hauptniederlassung zur Zweigstelle (oder umgekehrt) wird
  • der Nebenerwerb zum Haupterwerb (oder umgekehrt) wird.

Es fallen 30,00 € für die Gewerbeummeldung an.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument des Gewerbetreibenden oder der Gesellschafter (Kopie)
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
005 EG Bürgerbüro

Frau

Lutzenberger

Stv. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau

Bachmann

Bürgerbüro
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